Recht und Politik

Grundrechte dreifach abgesichert

Die Entstehung von neuem Recht ist immer das Ergebnis einer politischen Entscheidung, zugleich aber bildet das Recht den Rahmen für neue politische Entscheidungen.
Die Entstehung von neuem Recht ist immer das Ergebnis einer politischen Entscheidung, zugleich aber bildet das Recht den Rahmen für neue politische Entscheidungen.(c) Clemens Fabry
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Warum sogar die Aufkündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht die von Innenminister Kickl vielleicht erwünschte Wirkung hätte.

Wien. Der Innenminister ist der Ansicht, dass „das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht“. Das ist richtig und falsch zugleich. Denn die Entstehung von neuem Recht ist immer das Ergebnis einer politischen Entscheidung, zugleich aber bildet das Recht den Rahmen für neue politische Entscheidungen. Dies ist der Kern der Lehre vom „Stufenbau der Rechtsordnung“, einer seit rund 100 Jahren etablierten Lehre, die bis heute die Vorstellung von Rechtsentstehung und Rechtsanwendung prägt.

In einer rechtsstaatlichen Demokratie kann und muss es möglich sein, über die Schaffung von neuem Recht auf jeder dieser Stufen zu diskutieren. Dem Innenminister muss aber klar sein, dass er, wenn er von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) spricht, über Änderungen an den obersten Stufen des Rechts und damit über politisch extrem sensible Materien redet, die von klugen Politikern nur dann angetastet werden, wenn es wirklich unumgänglich ist, zumal die Folgen sehr, sehr weitreichend sind.

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