"Inter" heißt das dritte Geschlecht

Eine Person des dritten Geschlechts hatte vor dem Landesverwaltungsgericht OÖ darum gekämpft, offiziell als „inter“, „anders“, „X“ oder „unbestimmt“ eingestuft zu werden.
Eine Person des dritten Geschlechts hatte vor dem Landesverwaltungsgericht OÖ darum gekämpft, offiziell als „inter“, „anders“, „X“ oder „unbestimmt“ eingestuft zu werden. (c) Benedikt Kommenda
  • Drucken

Höchstgericht billigt Bezeichnung für Personen zwischen Frau und Mann.

Wien. Es gibt Menschen, die körperlich weder klar weiblich noch eindeutig männlich sind und die sich auch keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen. Diese Intersexuellen haben ein Recht auf eine eigene Geschlechtsbezeichnung im Personenstandsregister und in Urkunden. Das steht seit Mitte 2018 fest, als der Verfassungsgerichtshof so entschieden hat (G 77/2018). Offen war bisher nur, wie die Bezeichnung genau lauten soll. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun das Wort „inter“ für in Ordnung befunden.

Eine Person des dritten Geschlechts hatte vor dem Landesverwaltungsgericht OÖ darum gekämpft, offiziell als „inter“, „anders“, „X“ oder „unbestimmt“ eingestuft zu werden. Das Gericht entschied für das primär beantragte „inter“ und berichtigte die Eintragung des Geschlechts. Das Innenministerium legte dagegen eine ausdrücklich zugelassene Revision ein, um Klarheit über die zu wählende Bezeichnung zu erreichen. Ergebnis: Für den VwGH bestehen keine Bedenken, wenn das Gericht „inter“ als Ausdruck der dritten Geschlechtsidentität verwendet (Ro 2018/01/0015). (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.01.2019)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.