Mehr Rechtssicherheit für internationale Paare ab Dienstag

Ampel Verkehrsampel mit Ampelmaennchen im Stadtzentrum von Wien *** Traffic light Traffic light
Ampel Verkehrsampel mit Ampelmaennchen im Stadtzentrum von Wien *** Traffic light Traffic light(c) imago/Manfred Segerer
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Zwei EU-Verordnungen zur Regelung des geltenden Rechts in Vermögensfragen treten am 29. Jänner in Kraft. Internationale Paare können dann selbst wählen, welche Rechtsordnung gilt. In Österreich sind 30 Prozent der Ehen betroffen.

Mehr Rechtssicherheit für internationale Ehepaare und eingetragene Partnerschaften gibt es ab Dienstag: Zwei EU-Verordnungen regeln ab dann klarer, welches Recht in Vermögensfragen anzuwenden ist. Internationale Paare können damit selbst wählen, welche Rechtsordnung zum Beispiel für den Kauf eines Pkw oder die Aufnahme eines Kredits gilt. Tun sie es nicht, gilt das Recht des ersten gemeinsamen Wohnsitzes. "Die Presse" berichtete ausführlich.

Knapp 30 Prozent der Ehen in Österreich sind laut Statistik Austria international - das bedeutet, dass zumindest einer der Partner nicht Österreicher ist, aus beruflichen Gründen im Ausland lebt oder die Eheschließung im Ausland erfolgte. Bei einer Trennung oder einem Todesfall war bisher nicht immer klar, welches Recht für die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens anzuwenden ist. Nach österreichischem Recht war es etwa die gemeinsame Staatsangehörigkeit oder der gewöhnliche Aufenthalt. Zog aber einer der beiden vor ein ausländisches Gericht, war allerdings oft eine ganz andere Regelung anzuwenden.

Partner können Land für Rechtsfragen wählen

Ab 29. Jänner 2019 gelten - in zunächst 18 EU-Staaten - zwei EU-Verordnungen zur Ehe und zur Eingetragenen Partnerschaft, die mehr Klarheit und Stabilität bringen. Demnach können Ehe- und Lebenspartner selbst regeln, welches Recht in Vermögensfragen gilt - natürlich begrenzt auf Staaten, zu denen sie einen Bezug haben, also eine Staatsangehörigkeit oder den gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise bei Partnerschaften auch, wo sie geschlossen wurde.

Dies müssen nicht EU-Staaten sein, die Verordnungen gelten "universell" - also kann auch US-Recht gewählt werden, wenn US-Amerikaner betroffen sind, heißt es vonseiten der Notariatskammer. Ausgenommen sind Steuer- und Zollsachen, Unterhaltspflichten und Erbrecht. Das neue EU-Recht gilt für Ehen und Partnerschaften, die ab 29. Jänner begründet werden. Schon länger zusammenlebende Paare können die Möglichkeit der Rechtswahl nützen.

Das European Law Institute (ELI) mit Sitz an der Universiät Wien hat - demnächst online auf www.europeanlawinstitute.eu verfügbare - Werkzeuge geschaffen, die die Anwendung des neuen EU-Rechts erleichtern sollen. Auch die - für Eheverträge zuständigen - Notare bieten Beratung an. Präsident Ludwig Bittner begrüßt die Verordnungen, weil sie "mehr Rechtssicherheit für Menschen, die in grenzüberschreitenden Beziehungen leben" bringen.

(APA)

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