Salzburger Finanzskandal: Ermittlungen in Strafverfahren eingestellt

GEMEINDERATSWAHL IN SALZBURG:  SCHADEN
GEMEINDERATSWAHL IN SALZBURG: SCHADENAPA/BARBARA GINDL
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Die Staatsanwaltschaft schloss ein Kapitel des Salzburger Finanzskandals. In anderen Themenkomplexen laufen die Ermittlungen weiter.

In der juristischen Aufarbeitung des 2012 bekannt gewordenen Salzburger Finanzskandals ist nun ein weiteres Kapitel geschlossen worden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das Finanzstrafverfahren wegen der Vorwürfe der Hinterziehung von Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer gegen sämtliche Beteiligte eingestellt. In anderen Komplexen laufen die Ermittlungen weiter.

Wie die Medienstelle der WKStA am Montagnachmittag mitteilte, sei die Einstellung zum Teil wegen der rechtzeitig erfolgten Selbstanzeigen erfolgt, zum Teil aus rechtlichen Gründen. Darüber hinaus sei bei einzelnen Beschuldigten kein Vorsatz nachweisbar gewesen.

Ursprünglich war wegen der finanzstrafrechtlichen Vorwürfe gegen sechs Personen und gegen das Land Salzburg ermittelt worden. Gegen zwei Beschuldigte waren die Erhebungen aber bereits im Frühjahr 2016 eingestellt worden. Bei den nun entlasteten Beschuldigten dürfte es sich neben dem Land um Ex-Finanzlandesrat David Brenner (SPÖ), die frühere Budgetreferatsleiterin des Landes, ihren Mitarbeiter und Ex-Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus handeln.

Nachzahlungen in Höhe von 130 Millionen Euro

Das Land Salzburg hatte in den Monaten nach dem Auffliegen des Finanzskandals zwei Mal Selbstanzeige erstattet. Es ging dabei um die Frage, ob das Land Kapitalerträge, die im Versorgungs- und Unterstützungsfonds (VUF) für Pensionen pragmatisierter Beamter oder im Landeswohnbaufonds lukriert wurden, nicht korrekt versteuert hat. Darauf wurde ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Letztlich musste das Land Salzburg an das Finanzamt Nachzahlungen in der Höhe von 130 Millionen Euro leisten.

In zwei weiteren Komplexen des Salzburger Finanzskandals laufen die Ermittlungen der WKStA noch: Den Untreuevorwürfen wegen des Abschlusses von Derivatgeschäften und wegen der Übernahme der Anwaltskosten für den früheren Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ), der Ende Juli 2017 in einem Untreuprozess nicht rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden ist.

(APA)

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