FPÖ zieht gegen Anschober den Kürzeren

Rudi Anschoner Rudolf Anschober Cafe Eiles Akos Burg (C) Ákos Burg
Rudi Anschoner Rudolf Anschober Cafe Eiles Akos Burg (C) Ákos BurgDie Presse/Akós Burg
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Nachdem die FPÖ falsche Beschuldigungen gegenüber einem oberösterreichischen Lehrling erhoben hatte, wurde die Regierungspartei wegen übler Nachrede gegenüber dem grünen Landesrat nicht rechtskräftig verurteilt.

Wegen Online-Artikeln, die dem oberösterreichischen Landesrat Rudi Anschober (Grüne) vorwarfen, einen "Terrorsympathisanten" zu unterstützen und als "Musterlehrling" auszugeben, ist die FPÖ am Montag wegen übler Nachrede zur Zahlung von 12.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die FPÖ hat Berufung angekündigt.

Konkret geht es um acht - mittlerweile nicht mehr abrufbare - Artikel auf den Webseiten Fpoe.at und Fpoe-parlamentsklub.at. Darin erhoben Klubobmann Johann Gudenus und Generalsekretär Harald Vilimsky Vorwürfe gegen Anschober.

Hintergrund war der Fall eines Asylwerbers, der in Oberösterreich eine Lehre macht und durch einen Besuch von Bundespräsident Alexander Van der Bellen an seinem Arbeitsplatz eine gewisse Bekanntheit erlangte. Anschober setzte sich im Rahmen seiner Aktion "Ausbildung statt Abschiebung" für den jungen Afghanen ein.

Vergleich mit dem Lehrling

Die Freiheitlichen hatten den Lehrling angezeigt, weil er angeblich auf seinem Facebook-Profil mit der angeblichen Terrororganisation "Liwa Fatemiyoun" sympathisiere. Wie sich herausstellte, gehörte das Profil aber jemand anderem, und die Ermittlungen gegen den Lehrling wurden binnen weniger Tage eingestellt - wenig später auch jene gegen den echten Inhaber der Facebook-Seite. Zwischen der FPÖ und dem Lehrling sei mittlerweile außergerichtlich ein Vergleich erzielt worden, über dessen Inhalt Stillschweigen vereinbart wurde, berichtete seine Anwältin Maria Windhager. Die Ursprungscausa hatte für breite und heftige Kritik an der FPÖ, im Speziellen an deren Klubobmann Johann Gudenus, gesorgt. Gudenus hatte die falschen Vorwürfe vorgebracht und sich anschließend nicht bei dem Jugendlichen entschuldigt.

Im Fall Anschobers habe man zwar ebenfalls versucht, einen Vergleich zu erzielen, das sei aber nicht gelungen, erklärte Windhager, die auch den Landesrat vertreten hat. Ihm sei vorgeworfen worden, sich für einen Terror-Sympathisanten einzusetzen und ihn als Musterlehrling zu präsentieren. Auch sei ihm unterstellt worden, er habe nachträglich Änderungen bei Verlinkungen und Einstellungen vorgenommen. Der Richter habe den Tatbestand der üblen Nachrede eindeutig verwirklicht gesehen, weil an der Geschichte "gar nichts gestimmt hat", schilderte Windhager. Die FPÖ, die Kanzlei Gheneff-Rami-Sommer vertreten war, hat angekündigt, Berufung einzulegen.

Anschober zeigte sich in einer Stellungnahme erfreut, "dass das Gericht klare Grenzen gezogen hat und eine Politik der üblen Nachrede und Hetze" damit keinen Platz haben dürfe. "Mit der üblen Nachrede gegen einen völlig unschuldigen Lehrling und auch meine Person wurde von Klubobmann Gudenus eine Grenze überschritten", so der Landesrat. Wenn das Urteil rechtskräftig werde, solle damit ein "kleiner Rechtshilfefonds für Lehrlinge" dotiert werden.

(APA/Red.)

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