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"Kickl hat hier nichts mehr verloren"

Pressekonferenz mit Irmgard Griss Press conference with Irmgard Griss *** Press conference with Jo
Irmgard Griss ist Justizsprecherin der Neos. (Archivbild)(c) imago/CHROMORANGE (CHROMORANGE / Franz Perc)
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Vor dem Misstrauensantrag gegen Innenminister Kickl hofft Neos-Abgeordnete Griss auf kritische Stimmen aus der ÖVP: Wenn diese "staatstragend" sei, dürfe sie nichts durchgehen lassen, "was den Staat in seinen Grundfesten angreift".

Die Neos haben am Dienstag begründet, warum sie Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) im Nationalrat am Mittwoch das Misstrauen aussprechen wollen. Kickl sei Teil der Exekutive und könne nicht mehr als Parteipolitiker agieren, sagte Abgeordnete Irmgard Griss. Dass er als Minister die Politik über das Recht stellen wolle, sei ein Angriff auf Rechtsstaat und Verfassung.

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Bei seiner Angelobung vor dem Bundespräsidenten habe Kickl gelobt, dass er die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich befolgen werde, sagte Griss bei einer Pressekonferenz am Dienstagvormittag. Dies sei das Legalitätsprinzip, an das sich ein Innenminister zu halten habe.

Kickls Entschuldigungen wollte die Neos-Abgeordnete nicht gelten lassen. Er habe genau gewusst, was er hier tue, zeigte sie sich überzeugt. "Wenn er als Innenminister sein Gelöbnis, das er vor dem Bundespräsidenten abgegeben hat, nicht hält", so Griss, "dann hat er hier nichts mehr verloren."

Unterstützung für den Misstrauensantrag erhoffte sie sich auch von der Kanzlerpartei: "Wenn die ÖVP eine staatstragende Partei ist, darf sie nicht etwas durchgehen lassen, was den Staat in seinen Grundfesten angreift."

Auslöser für den Misstrauensantrag war eine Aussage Kickls, mit der er die Europäische Menschenrechtskonvention infrage stellte. Zugleich meinte er, dass das Recht der Politik zu folgen habe, nicht die Politik dem Recht. Die Aussagen brachten ihm unter anderem eine Rüge von Bundespräsident Alexander Van der Bellen ein. Auch international sorgte Kickl damit für Aufsehen.

FPÖ: "Rechtsnormen modernen Bedingungen anpassen"

Die FPÖ hielt dem Innenressort-Chef am Dienstag naturgemäß die Stange. "Der Vorwurf, Innenminister Herbert Kickl habe sein Gelöbnis, dass er die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich befolgen werde, gebrochen, geht völlig ins Leere", meinte Justizsprecher Harald Stefan in Richtung Griss. Stefan sprach von einer "sehr eigenwillige Interpretation", mit der diese den Misstrauensantrag begründet habe; dies sei "wohl eher als Unterstellung zu werten". "Herbert Kickl hat zu keinem Zeitpunkt den Rechtsstaat und seine Prinzipien infrage gestellt", sagte Stefan.

Der Ressortchef habe in Stefans Augen "im Sinne der Bevölkerung, auf die dieser Staat aufgebaut ist, einen notwendigen Evaluierungsprozess möglicherweise veralteter Gesetze angesprochen". Es sei "notwendig, bestehende Rechtsnormen zu überprüfen und gegebenenfalls an die modernen Rahmenbedingungen anzupassen".

Die Neos machen bei dem Misstrauensantrag gemeinsame Sache mit der SPÖ und der Liste "Jetzt". Letztere hatte eine Dringliche Anfrage an Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zu Kickl angekündigt. "Wir erwarten uns vom Kanzler klare und deutliche Worte. Wir dürfen Risse im Fundament unserer Rechtsstaates nicht zulassen", sagte "Jetzt"-Klubchef Bruno Rossmann am Dienstag.

Im Text des Misstrauensantrags bezieht sich die Opposition im Wesentlichen auf Kickls Äußerungen von vergangener Woche zum Verhältnis zwischen Politik und Recht und zur Menschenrechtskonvention: Wenn ein Minister europäische und österreichische Grundrechte in Frage stelle und zugleich feststelle, "dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht", sei er untragbar. Das gelte auch, wenn er in Anspielung auf die Europäische Menschenrechtskonvention von "seltsamen rechtlichen Konstruktionen" spreche. Damit stelle sich Kickl außerhalb des Rahmens, den Rechtsstaat und Verfassung dem Handeln der Regierung setzen. Gleichzeitig habe der Innenminister durch seine Amtsführung bewiesen, dass er sich nicht an geltende Gesetze gebunden fühle. Hierbei wird etwa auf die Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung verwiesen (die allerdings in erster Linie von der Staatsanwaltschaft beschlossen worden war, Anm.).

(APA)