Gastronomie: Absage an generelles Rauchverbot

Gastronomie Absage generelles Rauchverbot
Gastronomie Absage generelles Rauchverbot(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Gesundheitsminister Stöger lässt nicht an der Übergangslösung rütteln und verkündet härtere Strafen für Wirte. Kritik kommt von der Ärztekammer. Die Regelungen zum Rauchverbot bestehen seit dem 1.Jänner 2009.

WIEN. Am 30.Juni endet die Übergangsfrist bezüglich Rauchens in Lokalen und Restaurants. Danach müssen alle Lokale (ab 50m2) einen getrennten Nichtraucherbereich eingerichtet haben oder komplett auf rauchfrei umstellen. Ausnahmen gelten für Lokale unter 50m2 (hier entscheidet der Wirt, ob Raucherlokal oder nicht) und jene, die schon einen getrennten Raucherraum haben.

Gestern, Donnerstag, bekräftigte Gesundheitsminister Alois Stöger (SP) diese Regelungen und erteilt damit dem vielfach geäußerten Wunsch eines generellen Rauchverbots – etwa von der Ärztekammer – eine Absage.

Stöger präsentierte zudem die Ergebnisse einer Umfrage, die er beim Institut für empirische Sozialforschung (Ifes) bestellt hatte. Das Hauptergebnis der Umfrage ist wohl der größte Coup für den Gesundheitsminister: Ein generelles Rauchverbot wird von der Mehrheit der Befragten abgelehnt; 79Prozent der Gelegenheitsraucher und 64Prozent der Nichtraucher sprachen sich für eine räumliche Trennung aus. Der „moderate, österreichische Weg“, der des Kompromisses, sei demnach dem absoluten Rauchverbot vorzuziehen, sagt Stöger.

Bereits 4253 Anzeigen

Die Regelungen zum Rauchverbot bestehen in dieser Form bereits seit dem 1.Jänner 2009. Bisher wurden dem Gesundheitsministerium 4253 Anzeigen gemeldet. Zwei Drittel davon betreffen das widerrechtliche Erlauben des Rauchens, knapp die Hälfte der Anzeigen sind in Wien eingegangen. Stöger kündigt jetzt an, Verstöße in Zukunft stärker zu bestrafen. Das Strafausmaß stehe noch nicht fest, die Beträge sollen allerdings „spürbar“ sein – mehr konnte oder wollte der Minister nicht sagen.

Angesichts der Debatte, ob und wann auch in Österreich ein absolutes Rauchverbot wie in anderen EU Ländern, etwa Irland, umgesetzt wird, regte sich zuletzt der Unmut der Wirte: Warum überhaupt in einen Umbau investieren? Stöger versucht die Gemüter zu beruhigen: Er könne garantieren, dass Wirte, die bereits umgebaut haben, „keine unnötigen Investitionen getätigt haben“. Da Gesundheitsfragen innerhalb der EU nationale Angelegenheit sind (siehe Bericht unten), rechne er, zumindest in dieser Legislaturperiode, nicht mit einem EU-Verbot.

Laut Studie will mehr als die Hälfte der Wirte zwei getrennte Räume für Raucher und Nichtraucher führen (79Prozent der Lokale haben mehr als zwei Gasträume). 71Prozent der Wirte gaben an, bereits die Raumteilung geprüft zu haben. „Bei der Frage der Umsetzung besteht noch Handlungsbedarf“, räumt Stöger allerdings ein.

Kritik an Umsetzung, Kontrolle

Die Qualität der Umsetzung sei mangelhaft – die unterschiedliche Handhabe der Kontrolle in den Bundesländern sei „ein bisschen kritisch“ zu beurteilen.

Kritik an Stögers Vorgehen kommt hingegen von der Ärztekammer. Diese bemängelt besonders unzureichenden Schutz für Jugendliche und mangelnde Prävention, um diese vor dem Rauchen abzuhalten. Stöger selbst hat indessen eine Kampagne angekündigt, die insbesondere Teenager auf die Gefahren des Rauchens aufmerksam machen und Wirte zu Nichtraucherlokalen bewegen soll.

Trotzdem: Für die Ärztekammer gibt es nur eine zufriedenstellende Lösung – ein generelles Rauchverbot, nicht zuletzt für Beschäftigte der Gastronomie. Ausgerechnet ein Imas-Ergebnis könnte dies stützen: 58Prozent der Raucher gaben an, zu Hause auf dem Balkon oder vor der Tür zu rauchen. Aus Rücksicht auf die Nichtraucher in der Wohnung.

(c) APA, IFES

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.04.2010)

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