Landgericht München weist vier Qualcomm-Klagen gegen Apple zurück

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Erleichterung bei Apple. Nach etlichen Niederschlägen vor Gericht und einem Verkaufsverbot, entschied das Landesgericht München, dass vier Patentklagen Qualcomms unzulässig seien.

Im weltweiten Rechtsstreit mit Apple muss der US-Chipkonzern Qualcomm in Deutschland einen Rückschlag hinnehmen. Das Landgericht München wies am Donnerstag vier Patentklagen von Qualcomm gegen den iPhone-Hersteller ab. In diesen Fällen würden Software-Patente von Qualcomm nicht verletzt, sagte der Richter Matthias Zigann bei der Urteilsverkündung. Qualcomm könne gegen diese Entscheidung Berufung einlegen. Über vier weitere Klagen des US-Chipkonzern solle an einem anderen Termin weiter verhandelt werden.

Der Rechtsstreit beider Konzerne wird seit Jahren vor mehreren Gerichten in verschiedenen Ländern geführt. Mitte Januar hatte auch das Landgericht Mannheim eine Patentklage von Qualcomm gegen Apple abgewiesen. Im Dezember hatte Qualcomm dagegen beim Landgericht München ein Verkaufsverbot mehrerer iPhone-Modelle in Deutschland erwirkt. Über die Wirksamkeit dieses Verbots streiten beide Seiten allerdings weiter.

(APA/DPA)

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