Die Indexierung der Familienbeihilfe könnte nicht nur vom EuGH, sondern auch von einem österreichischen Gericht gekippt werden.
Wien. Alena Konecna bekommt seit Jänner dieses Jahres 71,77 Euro im Monat weniger auf ihr Konto. Die Slowakin, die eine 18-jährige Tochter hat, arbeitet seit einem Jahr als Pflegerin in der Steiermark: Im Zwei-Wochen-Rhythmus betreut sie eine ältere Dame rund um die Uhr und erhält für 14 Tage 1132 Euro – Reisekosten und Sozialversicherung schon inklusive.
Die Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder, die im Ausland leben, bedeutet für die Pflegerin eine bedeutende Einbuße. Und das ist ungerecht, findet Klaus Katzianka, Pflegeaktivist und Chef jener Agentur, die Konecna nach Österreich vermittelt hat. „Es trifft immer die Kleinsten“, sagt Katzianka, der aufgrund einer Behinderung selbst seit seiner Geburt auf Betreuung angewiesen ist. Die Pflegerinnen nämlich, die ohnehin schon sehr wenig verdienen. Und die zu Pflegenden. Denn durch die Indexierung der Familienbeihilfe könne das System der 24-Stunden-Betreuung, das von Pflegerinnen aus dem östlichen Ausland getragen wird, kippen. 20 bis 30 Prozent der Pflegekräfte könnten aufgrund dieser Regelung ausbleiben, schätzt Katzianka.