Ein Name, ein Doppelname oder gar einen erfinden?

Erst seit 1995 kann die Frau ihren Mädchennamen behalten.
Erst seit 1995 kann die Frau ihren Mädchennamen behalten. Getty Images
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Möglichkeiten für den Familiennamen nach der Hochzeit gibt es viele: auch einen komplett neuen Nachnamen anzunehmen.

Über die Auswahl muss man sich mittlerweile nicht mehr beklagen. Dabei ist es noch gar nicht so lange her, dass das anders war. Bis 1977 hat die Ehefrau automatisch den Familiennamen des Mannes mit der Heirat erworben. Eine andere Möglichkeit als diese gab es nicht. Ab 1977 konnte auch der Nachname der Frau als gemeinsamer Familienname bestimmt werden. Tat sie es nicht, erhielt sie das Recht ihren Mädchennamen als Zusatz zum Nachnamen des Mannes zu führen. Hinten nachgestellt mit Bindestrich versteht sich. Ab 1986 galt dieses Recht auch für den Mann. Doppelnamen als gemeinsamer Familienname sind zu jener Zeit noch immer nicht möglich.

Neues Recht seit 2013. Erst seit 1995 kann die Frau ihren Mädchennamen behalten. Und gerade einmal fünf Jahre ist es her, seit so gut wie alles möglich ist. Mit 1. April 2013 kann der gemeinsame Familienname ein Doppelname sein, der aus beiden Familiennamen geführt wird. Sie kann ihren Namen behalten, er kann seinen Namen behalten, sie kann seinen als Doppelnamen führen (aus mehr als zwei Teilen darf der Name aber nicht bestehen) und umgekehrt und wenn das gar nicht passt, dann erfindet man einfach einen neuen Nachnamen. Auch das ist möglich – allerdings braucht es dafür gute Gründe. Etwa, wenn der bisherige Name schwer auszusprechen ist oder der Name einen sozialen Nachteil bringt. Wer mit seiner Entscheidung nachher unglücklich ist, hat noch immer die Möglichkeit, den Namen wieder zu ändern.

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Uns interessiert, wie Sie das bei Ihrer Eheschließung oder Verpartnerung mit dem Namen gemacht haben, und wie Sie zu Ihrem Familiennamen gekommen sind. Wir wollen wissen, ob und wie wichtig das Thema noch – oder wieder – ist.


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Wir veröffentlichen in der „Presse am Sonntag“ vom 17. Februar die gesammelten Zusendungen zum Thema und die eingesandten Tipps.



Geld investieren. Letzteres ist allerdings teuer. Der Antrag auf Namensänderung kostet 14,30 Euro. Die Bewilligungsgebühr für eine Vornamens- oder Familiennamensänderung beträgt 545,60 Euro pro Änderung. „Von dieser Gebühr befreit ist man bei der Familiennamensänderung von Kindern, die den Familiennamen eines Elternteiles erhalten wollen; bei Erwachsenen, die einen besonders problematischen Namen haben und bei der Änderung in einen Namen, der bereits früher rechtmäßig geführt wurde“, heißt es dazu auf der Homepage der Stadt Wien.

Glücklich neu erfunden. Dass man auch einen komplett neuen Nachnamen annehmen kann (sofern er genehmigt wird), wissen wohl die wenigsten. „Wir haben uns gemeinsam einen neuen Nachnamen ausgesucht, ich habe meinen Nachnamen offiziell ändern lassen und bei der Hochzeit hat mein Mann den neuen, gemeinsam gewählten Namen angenommen. Somit hatte unsere Hochzeit noch mehr Bedeutung für uns beide (...) Wir haben mehrere Jahre darüber gesprochen und sind noch immer sehr glücklich über unsere Entscheidung“, schrieb eine Userin unlängst auf Standard.at. Auch der „Presse“ sind zwei Fälle bekannt, bei denen sich Paare für einen neuen Nachnamen entschieden haben – in einem Fall ein Fantasiename, im anderen sein Spitzname.

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