Was genau gilt seit 1. Jänner für den Spätrücktritt von Lebensversicherungen? Und herrscht damit endlich Klarheit?
Das „ewige" Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen beschäftigt nach wie vor viele Versicherungsnehmer. Nicht nur die, die in eines der anhängigen Verfahren involviert sind, auch jetzt noch tragen sich manche, die von der Performance ihrer Polizzen enttäuscht sind und beim Vertragsabschluss keine korrekte Rücktrittsbelehrung bekommen haben, mit dem Gedanken auszusteigen. Für sie – wie auch beim Abschluss von Neuverträgen – gilt jedoch seit 1. Jänner 2019 eine neue Rechtslage. Hier ein Überblick.
Generell hat man bei Lebensversicherungen eine Frist von 30 Tagen, während der man ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten kann. (Bei anderen Versicherungsverträgen sind es nur 14 Tage). Die Rücktrittsfrist beginnt jedoch erst zu laufen, wenn der Kunde bestimmte Informationen erhalten hat: Polizze, Versicherungsbedingungen, Angaben zur Prämie und eben auch die korrekte Belehrung über das Rücktrittsrecht.