Der VwGH greift ein. Nach Körperverletzungen und Nötigung sah Bundesverwaltungsgericht einen Polen im Maßnahmenvollzug geläutert. Zu unrecht.
Wien. Gewalttätige Ausländer sollen außer Landes gebracht werden: Das ist eine der Forderungen, die Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) zu seinem Programm gemacht hat. Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zeigt, wann Ausländer – erhöhte Gefährlichkeit vorausgesetzt – schon jetzt mit einem Aufenthaltsverbot belegt werden können. Wobei es in diesem Fall nicht um einen Flüchtling aus einer Krisenregion geht, sondern um einen EU-Bürger aus Polen, der schon jahrelang in Österreich gelebt hat und wiederholt vor dem Strafrichter stand.
Der Mann hatte Alkoholprobleme und sich auch sonst nicht gut im Griff. In seiner Nebenbeschäftigung als „Security" wurde er immer wieder gewalttätig. Von April 2005 bis Mai 2015 wurde er mehrmals wegen (zum Teil schwerer) Körperverletzung zu Geldstrafen und bedingten Haftstrafen verurteilt. Mit Faustschlägen ins Gesicht und Tritten gegen Kopf und Oberkörper hatte er seine Opfer malträtiert; eines hatte er über eine Stufe gestoßen, was gravierende Verletzungen nach sich zog. Ein Strafurteil erfolgte wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit: Durch einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss.