Schadenersatz: Hundehalter haften auch für Ärzte

Nicht immer werden Dobermänner (wie dieses Exemplar bei einer US-Hundeschau) korrekt an der Leine geführt.
Nicht immer werden Dobermänner (wie dieses Exemplar bei einer US-Hundeschau) korrekt an der Leine geführt.(c) REUTERS (Mike Segar)
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Erst wurde eine Frau von einem Dobermann verletzt, dann passierte bei ihrer OP ein grober Schnitzer. Die Hundehalterin muss nun auch für den Fehler des Mediziners einstehen.

Wien. Wer für die Verletzung eines Menschen verantwortlich ist, haftet für die Folgen. Das ist klar. Aber muss man auch dafür zahlen, wenn die Verletzung des Opfers durch einen groben Arztfehler bei der Behandlung noch viel schlimmer wurde? Diese Frage musste der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem aktuellen Fall klären. Darin ging es um die Verfehlung einer Hundehalterin, doch die Entscheidung ist generell für das Schadenersatzrecht von Interesse.

Die Hundehalterin hatte auf ihren Dobermann nicht aufgepasst. Das Tier mit einer Schulterhöhe von 70 Zentimetern war bereits dafür bekannt, dass es bei jeder Gelegenheit auf fremde Hunde zulief. Trotzdem ließ die Hundehalterin ihr Tier frei herumlaufen. Prompt stieß das Tier eine andere Frau um, die mit ihrem Hund spazieren war. Sie erlitt diverse Verletzungen.

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