Die griechische Krankheit und die EU

Kann die erreichte Kompromisslösung gut gehen?

Als die Maastrichter Verträge verabschiedet wurden, gab es zwei Versprechen. Erstens: Euroländer mussten von ihrer heimischen Währung Abschied nehmen, sollten dafür aber eine äußerst stabile, neue Währung, den Euro, erhalten. Zweitens glaubte man damals, dass im Zuge der Zeit eine wirtschaftspolitische Union die alte Wirtschaftsgemeinschaft ablösen sollte und somit eine koordinierte Finanzpolitik innerhalb dieser Europäischen Union möglich sei. Leider ist vom zweiten Versprechen herzlich wenig übrig geblieben; das erste Versprechen, ein starker und stabiler Euro, wurde jedoch erfüllt.

Heute ist jedoch die Stabilität des Euro durch die unsolide Finanzpolitik von Griechenland infrage gestellt. Nicht nur hat sich Griechenland in den „Euro-Eingliederungsprozess“ mit falschen bzw. gefälschten Statistiken hineingeschummelt, sondern hat auch in der gesamten Eurozeit über seine Verhältnisse gelebt und Schulden aufgetürmt, die es sehr wahrscheinlich jetzt nicht mehr allein bewältigen kann. Jeder glaubte, dass eine kleine Volkswirtschaft den Euro nicht ernsthaft in Gefahr bringen könnte, allerdings führte Athens fahrlässiger Umgang mit den Staatsfinanzen nicht nur zu einer Belastungsprobe für den Euro, sondern Griechenland ist somit auch zur Belastungsprobe für die politischen Institutionen in der EU geworden.

EU kann keine Anarchie zulassen

Zwar hat man in den Maastrichter Verträgen den Bail-out (das Auslösen eines Staates) im Falle eines Bankrottes ausdrücklich verboten, hat aber dabei nicht bedacht, dass dies eigentlich nur dann Sinn hat, wenn es sowohl ein Austritts- als auch ein Ausschließungsrecht eines Landes gibt. So stehen die übrigen EU-Länder nun vor dem Dilemma, dass, wenn Griechenland in den Staatsbankrott schlittert, zum einen ein Großteil ihrer Banken, die griechische Anleihen halten, wiederum akut gefährdet sein könnte, und dass zum anderen die EU wohl kaum zulassen könnte, dass in Griechenland „Anarchie“ ausbricht.

Kann die Gründung eines Europäischen Währungsfonds die Situation retten? Wenn der Europäische Währungsfonds tatsächlich mit Krediten oder Kreditgarantien einspringen muss und diese Kredite ja nur aus den nationalen Ländern gespeist werden, wird ein wesentliches Ziel (des Nicht-Bail-outs) des Maastrichter Vertrages aufgegeben. Wirklich helfen könnte nur, wenn der Internationale Währungsfonds (IWF) einspränge. Er kommt von außen, er kann strenge Budgetregeln diktieren, vielleicht ist dann auch der Druck auf Griechenland groß genug, um diesen lästigen Bewacher von außen so rasch wie möglich loszuwerden und seriöser zu budgetieren.

Der jetzt erreichte EU-Kompromiss ist halbherzig: Der IWF hilft, die Finanzen von Griechenland zu sanieren, aber nur im Not- oder Bankrottfall und auch hier nur mit einer Verpflichtung, 33% der Kredite zu gewähren, die restlichen 66% kommen aus EU-Mitteln. Dies hat zur Konsequenz, dass sich der IWF mit seinen strengen Sanierungsauflagen nur geschwächt einbringen kann, denn die übrigen Euroländer reden ja über die größere Kreditgewährung mit und können so die harten IWF-Auflagen unterlaufen. Eine eindeutige Lösung, nämlich nur dem IWF die Verantwortung zu geben, wäre wesentlich besser gewesen.

Eine andere Möglichkeit wäre, den Maastrichter Vertrag durch ein Austritts- und Ausschließungsrecht eines Landes aus dem Währungsverbund zu ergänzen. Ein Austrittsrecht kann relativ leicht vereinbart werden und hätte wahrscheinlich auch die Zustimmung aller Staaten, nämlich, dass ein Staat aus der Währungsunion austreten kann, wenn dafür in dem Land die erforderlichen parlamentarischen oder direktdemokratischen Mehrheiten gegeben sind. Ein Ausschließungsrecht ist hingegen eine schwierige Angelegenheit, denn hierfür müssten genaue Kriterien festgelegt werden. Zwei Fragen stellen sich dabei:

1.Ab wann sind die Kriterien des Maastrichter Vertrages so verletzt, dass ein Ausschluss gerechtfertigt ist? Ein Vorschlag wäre, dass, wenn ein Land ohne besondere Notlage die Maastrichter Kriterien zwei Jahre in Folge verletzt, die Ausschließung erfolgt.

2.Mit welcher Mehrheit kann ein Land ausgeschlossen werden, und soll die Ausschließung dauerhaft oder nur temporär sein? Ein Vorschlag wäre eine qualifizierte (z.B. 2/3) Mehrheit. Sobald das Land die Maastrichter Kriterien wieder erfüllt, kann es wieder aufgenommen werden.

Die Rute im Fenster

Auf die EU kommen stürmische Zeiten zu. Die Finanzkrisen von Griechenland, Portugal, Spanien und Irland sind eine schwere Belastung, die in allen vier Ländern rasch bewältigt werden muss. Für Griechenland hätte ein beherztes Eingreifen des IWF eine Möglichkeit dargestellt, nach einiger Zeit wieder zu einer konsolidierten und seriösen Finanzpolitik zurückzukehren. Für Portugal, Spanien und Irland wäre damit die Rute ins Fenster gestellt.

Kann die Stabilität des Euro bei diesem Kompromiss garantiert werden? Möglicherweise, aber eigentlich nur dann, wenn sich alle EU-Länder verpflichten, den Maastrichter Vertrag um einen weiteren Artikel, nämlich den eines Austritts- und Ausschließungsrechtes für jedes Euroland, zu ergänzen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.04.2010)

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