Während die österreichische Regierung beim Papa-Monat uneins ist, schafft eine EU-Einigung Papa-Urlaub und Pflegeanspruch. Die WKÖ zeigt sich verhandlungsbereit - Firmen sollten Wochengeld von der Krankenkasse erhalten.
Nicht nur Österreich beschäftigt die Diskussion um einen Rechtsanspruch auf einen Papa-Monat: Mit der Einigung zwischen EU-Staaten und dem Europaparlament wird für die Väter nach der Geburt ihres Kindes europaweit ein Vaterschaftsurlaub von mindestens zehn Tagen eingeführt, der in Höhe des Krankengeldes vergütet wird. Die vorläufige Einigung muss von den beiden EU-Institutionen noch förmlich angenommen werden.
Grundlage ist die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, mit der die EU-Kommission 2017 einige zeitgemäße oder höhere Standards für Eltern-, Vaterschafts- und Pflegeurlaub vorgeschlagen hat. So wird in der Richtlinie auch der bestehende Anspruch auf vier Monate Elternurlaub gestärkt, indem zwei Monate nicht zwischen den Elternteilen übertragbar sind und in der von den EU-Staaten festgelegten Höhe vergütet werden.
"Riesiger Schritt zu einem sozialeren Europa"
Neu vereinbart wurde außerdem, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf jeweils fünf Tage pro Jahr für Pflegetätigkeiten haben. Die EU-Vorschriften stärken auch das Recht für Eltern und pflegende Angehörige, flexiblere Arbeitsregelungen zu beantragen.
Diese vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat förmlich angenommen werden. Die EU-Kommission sieht die Einigung im Kontext der von ihr propagierten "Europäischen Säule sozialer Rechte". "Dies ist ein riesiger Schritt hin zu einem sozialeren Europa und zeigt den wahren Geist der Säule auf", sagten Vizepräsident Frans Timmermans und die EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen.
WKÖ will Wochengeld bei Schwangeren
In Österreich bremste unterdessen die ÖVP den Plan von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) aus, ein Recht auf den unbezahlten Papa-Monat für alle zu schaffen. Auch die Wirtschaftskammer (WKÖ) legte sich quer. Von dort hieß es am Dienstag, man könne sich doch einen Rechtsanspruch vorstellen - wenn umgekehrt Firmen bei vorzeitigen Beschäftigungsverboten von Schwangeren entlastet werden, indem sie Wochengeld von der Krankenversicherung erhalten.
Martin Gleitsmann, Leiter der WKÖ-Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit, verwies zudem auf die europäische Regelung. An dieser sollte sich auch die österreichische Diskussion ausrichten. Sein Kollege Rolf Gleißner war in der Tageszeitung "Der Standard" vorgeprescht und hatte auf Belastungen von Unternehmen wegen vorzeitiger Beschäftigungsverbote für Schwangere aufmerksam gemacht. Für werdende Mütter gilt grundsätzlich acht Wochen vor der Entbindung ein absolutes Beschäftigungsverbot; schon ab Beginn der Schwangerschaft sind aber bereits bestimmte Tätigkeiten verboten, zum Beispiel das Heben und Tragen von schweren Lasten oder Arbeiten mit gefährlichen Stoffen oder Strahlen. Unternehmen müssen Schwangere in dieser Zeit aber weiterbezahlen, selbst wenn sie nicht arbeiten dürfen. Gleißner schlug vor, Frauen in diesen Fällen ein vorzeitiges Wochengeld zu bezahlen - finanzieren müsse das die Krankenversicherung.
(APA/Red.)