Causa Wohnbau im Burgenland: ÖVP will Rechnungshof einschalten

Die ÖVP nennt die Vorgänge um die Wohnbaugesellschaften Gesfö und Riedenhof einen "Schuss ins Knie für das Burgenland".

In der Causa um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Wohnbaugesellschaften Gesfö und Riedenhof - das Land Burgenland vermutet einen Schaden bis zu 40 Millionen Euro durch zu niedrig bilanzierte Vermögenswerte - will die ÖVP Burgenland den Landes-Rechnungshof einschalten. "Für uns bestehen nach wie vor extrem viele offene Fragen", sagte Landesgeschäftsführer Christoph Wolf am Mittwoch in Eisenstadt. Die SPÖ ortete beim Vorgehen der ÖVP hingegen falsche Schuldzuweisungen, die die Erfolgsaussichten vor Gericht gefährdeten, meinte Landesgeschäftsführer Christian Dax.

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit sei von der rot-blauen Landesregierung im Herbst 2015 als eine der ersten ihrer Amtshandlungen durchgeführt worden, so Wolf: "Aus unserer Sicht war das ein Schuss ins Knie für das Burgenland, für den Steuerzahler und gleichzeitig ein großer Fehler."

Landesregierung "darf nicht aus Verantwortung genommen werden"

Die Landesregierung habe damit "den Spekulanten Tür und Tor geöffnet", sie dürfe deshalb nicht aus der Verantwortung genommen werden, stellte Wolf fest. Die Landesregierung habe sich in Wien und Oberösterreich zu wenig darüber informiert, "warum die beiden Genossenschaften von Wien nach Oberösterreich und schließlich ins Burgenland gekommen sind, weil sie haben ja dort bereits eine Absage erhalten."

Das Land habe damals 17 Millionen Euro dankend angenommen - jedoch ohne zu hinterfragen, ob dieser Wert überhaupt angemessen sei. Dass 17 Millionen Euro für ca. 1000 Wohnungen einfach zu wenig seien, müsse einem "der Hausverstand sagen", meinte Wolf. Für die ÖVP stelle sich auch die Frage, ob das Bewertungsgutachten des Landes nur eine "Desktopbewertung" (eine Bewertung bloß am Papier, Anm.) gewesen sei.

Der zukünftige Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) trete in der Causa "die Flucht nach vorne" an, indem er beginne, jemand zu klagen "mit einer Summe, die für uns nicht greifbar ist". Ob die Klage rechtens sei oder nicht, werde sich noch weisen. Wolf ortet darin ein Ablenkungsmanöver der Landesregierung für Fehler, die 2015 begangen worden seien.

Die beiden Genossenschaften hätten am 4. Februar bzw. am 28. März 2015 ihren Sitz ins Burgenland verlegt, erläuterte Landtagsabgeordneter Markus Ulram, der in der Causa Akteneinsicht beantragt hatte und diese auch bekam. Kurz darauf sei im Burgenland der Antrag auf Gemeinnützigkeit gestellt worden. Schon hier müsse man sich die Frage stellen, warum man gerade im Burgenland versuche, die Aberkennung zu erreichen, obwohl man wisse, dass das in Oberösterreich und in Wien nicht passiert sei.

Der Revisionsverband habe beide Gesellschaften geprüft und dem Land das Ergebnis mitgeteilt. Dabei sei auch darauf hingewiesen worden, dass die Liegenschaften sich teils in sehr prominenten Lagen befänden, was auch dementsprechend bewertet werden müsse und dass es "erhebliche stille Reserven" gebe. Außerdem habe der Verband darauf hingewiesen, "dass die letzte Bilanz angeschaut werden muss, weil es einen Verdacht gibt, dass es massive Abwertungen in der Bilanz gibt bzw. hätte geben können."

Bisher sei seitens des Landes auch nicht gesagt worden, wie die 40 Millionen Euro Nachforderung entstanden sei, so Ulram. Wenn das Land Fehlentscheidungen getroffen habe, so habe der Steuerzahler das Recht, die Hintergründe zu erfahren.

"Die ÖVP versucht, den schwarzen Peter den Beamten in der Landesregierung zuzuschieben. Das ist letztklassig. Das Land Burgenland war von Rechts wegen verpflichtet, bei Verstößen gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz zu handeln", sagte indes Dax. Die Beamten des Landes hätten sorgfältig recherchiert und erfahrene Berater eingeschaltet, um alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. "Leider gibt es aber Indizien dafür, dass das Land von Investoren vermutlich absichtlich getäuscht wurde", meinte der SPÖ-Politiker. An die ÖVP appellierte Dax, bei diesem Thema "die Frontalopposition außen vor zu lassen und gemeinsam an einem Strang zu ziehen".

(APA)

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