Was die Regierung auf die lange Bank schiebt

Archivbild: Kanzler Kurz (l.) und Vizekanzler Strache im Nationalrat
Archivbild: Kanzler Kurz (l.) und Vizekanzler Strache im Nationalrat(c) APA/HANS PUNZ
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Kommt die Abschaffung der kalten Progression erst ab einer Inflation von fünf Prozent? Die Koalition prüft mehrere Möglichkeiten. Und auch andere Projekte könnten anders kommen, als ursprünglich von ÖVP und FPÖ angedacht.

Wien. Etwas Zeit gibt es ja noch: Die Bundesregierung hat bei ihrer Klausur Anfang des Jahres zwar die Abschaffung der kalten Progression angekündigt. Allerdings soll der Beschluss erst 2022 fallen – und die Bevölkerung die Änderungen im Jahr darauf spüren. Das gibt ÖVP und FPÖ die Möglichkeit, im Wahlkampf mit einer Entlastung zu werben. Und sich um eine Gegenfinanzierung kümmern. Denn wie kündigte Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) die Maßnahme im Steuerbereich an? Sie werde „sehr, sehr viel Geld kosten“.

Nun wurde eine Möglichkeit bei der Abschaffung der kalten Progression in den Raum geworfen, die weitaus abgeschwächter als die Forderung im Regierungsprogramm klingt. Wo die Koalition mit ihren Maßnahmen noch auf sich warten lässt – und welche Pläne sie auf die lange Bank schiebt: Ein Überblick.

Kalte Progression

In den kommenden Wochen will die Regierung Details zu ihrer Steuerreform präsentieren: Ab 2021 sollen die unteren Tarife gesenkt werden. Im Regierungsprogramm nimmt sich die Koalition aber auch die „Prüfung der automatischen Anpassung der Grenzbeträge für die Progressionsstufen auf Basis der Inflation des Vorjahres im Rahmen einer Steuerstrukturreform“ vor. Zur Erklärung: Löhne werden teils an die jährliche Inflation angepasst. Bei den Steuern ist das nicht der Fall. Damit rückt die arbeitende Bevölkerung in höhere Tarifstufen auf.

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