AfD erstattete Strafanzeige gegen deutschen Verfassungsschutz

(c) imago/lausitznews.de (LausitzNews.de)
  • Drucken

Die Partei will nicht länger öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden. Das würde die Ausübung der parteilichen Tätigkeit erschweren.

Die "Alternative für Deutschland" (AfD) will nicht länger öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden. Die Partei habe daher am Landgericht Köln Strafanzeige gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erstattet, sagte am Mittwoch ein AfD-Sprecher der Nachrichtenagentur AFP und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe).

Die Bekanntmachung des Prüffalls erschwere "die Ausübung der parteilichen Tätigkeit" in "erheblichem Maße", zitierte die Zeitung aus der 97 Seiten umfassenden Klageschrift vom 4. Februar. Der Verfassungsschutz hatte im vergangenen Monat die AfD insgesamt zu einem sogenannten Prüffall erklärt, bei dem offen zugängliche Quellen ausgewertet werden.

Weil damit aber noch keine offizielle Entscheidung getroffen worden sei, fehle es dem Verfassungsschutz an einer juristischen Grundlage für diese "öffentlich-diskreditierende Mitteilung", argumentiert die AfD in der Klageschrift. Für jede Wiederholung dieser Formulierung soll das BfV nach dem Willen der AfD ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro bezahlen.

(APA/AFP)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Björn Höcke.
Außenpolitik

Deutschland: „Flügel“ drängt AfD ins Schmuddeleck

Im sogenannten „Flügel“ sammeln sich die Rechtsaußen der Partei. Die Gruppe steht nun im Visier des Verfassungsschutzes. Und sie hat viel Einfluss in der AfD.
Außenpolitik

AfD-Chef Gauland offenbar auch persönlich im Visier des Verfassungsschutzes

Der deutsche Inlandseheimdienst sieht beim AfD-Chef "völkisch-nationalistische Gesellschaftsbilder", berichtet der Berliner Tagesspiegel.
Die AfD gerät vermehrt ins Visier des Verfassungsschutzes.
Außenpolitik

AfD wird zum Prüffall für den deutschen Verfassungsschutz

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz unternimmt einen ersten Schritt in Richtung Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln. Die AfD will sich juristisch wehren.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.