Das Höchstgericht muss sich mit mehreren Gesetzen der türkis-blauen Koalition beschäftigen. Der Umgang mit der Verfassung war aber schon früher ein lockerer.
Wien. Die SPÖ wird am Montag einen schon von genug Bundesratsabgeordneten unterstützten Antrag zum „Überwachungspaket“ einbringen und den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wegen des Bundestrojaners einschalten. Überhaupt hat das Höchstgericht seit Antreten der türkis-blauen Regierung alle Hände voll zu tun. Bei fast jeder Reform, die bisher präsentiert wurde, stellen sich Fragen, die der Verfassungsgerichtshof (VfGH) klären muss. Aber ist das wirklich neu?
Diese Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, etwas ändern zu wollen – und dementsprechend werden Grenzen ausgelotet. Auch verfassungsrechtlicher Natur. So ist der VfGH nun etwa mit der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen beschäftigt – manche Länder haben Beschwerde erhoben, sie fühlen sich in der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Selbstverwaltung beschnitten.