Schadenersatz: OGH lässt Liebe zu Hecke nicht gelten

Liebevolle Pflege bedeutet noch keine besondere Gefühlsnähe zur Hecke
Liebevolle Pflege bedeutet noch keine besondere Gefühlsnähe zur HeckeFeature (c) REUTERS (Ints Kalnins)
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Eine Frau schnitt den Sicht- und Lärmschutz ihrer Nachbarin radikal zurück. Sie muss diese zwar entschädigen, aber nicht für den Liebhaberwert der Sträucher.

Wien. Hecken, zumal solche von Nachbarn, mögen für viele Hausbesitzer Hassobjekte sein; als Liebesobjekte kommen sie jedoch nicht in Betracht. Jedenfalls nicht in einem auch rechtlich abgesicherten Sinn: Das zeigt sich anhand eines Streits zweier Nachbarinnen im Raum Klagenfurt, in dem der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt in letzter Instanz entschieden hat, aber noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.

22 Meter lang und sieben Meter hoch: So stand sie da, die Hecke an der Grenze zwischen den beiden Grundgrundstücken. Die Eigentümerin der Pflanzen legte auf den aus 17 Haselnuss-, sieben Ahorn- und zwei Ligustersträuchern sowie einer Hainbuche gebildeten Sicht- und Lärmschutz großen Wert, wohingegen er ihrer Nachbarin zunehmend missfiel. So sehr, dass diese sich im Frühjahr 2016 zu einer radikalen Maßnahme entschloss: Sie schnitt die bei der Nachbarin verwurzelten Gewächse auf zwei bis zweieinhalb Meter zurück. Und zwar auf der kompletten Länge, obwohl es ihr vertraglich nur über die Breite ihrer Terrasse von knapp sechs Metern gestattet worden war. Die Frau, die auch Äste von bis zu zwölf Zentimeter Durchmesser absägte, führte als Grund Gefahr im Verzug an: durch einen bedrohlichen Überhang, auf dem sich Eis und Nassschnee gebildet hätten.

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