Oder: Wie aus Österreichern Türken werden.
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ie sind Österreicher und sprechen Deutsch. Stellen Sie sich nun vor, Sie würden auch fließend Türkisch sprechen können. Ist doch - frei nach Harald Serafin - "wunderbar" zwei Sprachen zu beherrschen, oder? So weit so gut. Stellen Sie sich nun aber vor, es findet eine Volkszählung statt und Sie geben in diesem Rahmen bei der Frage nach der Umgangssprache, weil Sie eben sowohl fließend Deutsch als auch Türkisch sprechen können, "Deutsch" und "Türkisch" als Umgangssprache an. Wissen Sie, was dann passiert? Für den Verfassungsgerichtshof sind Sie kein Österreicher mehr, sondern gehören der türkischen Volksgruppe an! Sie sind Türke!
So ergangen ist es tausenden Kärntnerinnen und Kärntnern, die bei der Volkszählung, weil sie Deutsch und Slowenisch können, "Deutsch" und "Slowenisch" als Umgangssprache angegeben haben. Sie wurden ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung kurzerhand der slowenischen Volksgruppe zugerechnet und damit zu Slowenen gemacht! Nun bilden die solcher Hand manipulierten und gefälschten Ergebnisse der Volkszählung jene statistische Grundlage, die für die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln herangezogen wird.
Gehören über einen längeren Zeitraum in einer Kärntner Gemeinde oder Ortschaft mehr als zehn Prozent der Bevölkerung der slowenischen Volksgruppe an, so ist eine zweisprachige Ortstafel anzubringen. Sagt der Verfassungsgerichtshof und macht sich damit zum Gesetzgeber, der er gar nicht ist. Durch die angeführte Manipulation der Volkszählung explodiert die Zahl der slowenischen Minderheit in Kärnten. So sind etwa in der Stadt Bleiburg nicht mehr 1,9 Prozent, sondern plötzlich 16,2 Slowenen. Das bedeutet in der Konsequenz: ohne Manipulation keine zweisprachigen Ortstafeln. Mit Manipulation zweisprachige Ortstafeln.
Ich weiß, dass viele Österreicherinnen und Österreicher dem Ortstafelstreit mit Unverständnis begegnen. Vielleicht fällt es aber jetzt manchem leichter, Kärnten zu verstehen. Oder würden Sie sich nicht dagegen wehren, zum Türken oder Slowenen gemacht zu werden? Würden Sie sich nicht dagegen wehren, dass man Ihnen gegenüber die Menschenrechte bricht? Denn: Österreich hat im Jahr 1998 das "Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten" ratifiziert. Artikel 3 dieses Rahmenübereinkommens lautet: "Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht."
Dieser Artikel wurde von der Republik Österreich grob verletzt, weil Kärntnerinnen und Kärntner ohne deren Wissen und ohne deren Zustimmung der slowenischen Minderheit zugerechnet wurden. Mit der Verletzung dieses Artikels verstößt Österreich auch gegen die Menschenrechte, denn Art. 1 des Rahmenübereinkommens sagt: "Rechte aus diesem Rahmenübereinkommen sind Bestandteil der Menschenrechte." Und im Staatsvertrag gibt es nicht nur den Artikel 7, der die Rechte der Minderheiten in Österreich (unzureichend) regelt, sondern auch einen Artikel 6, der Österreich zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet.
Als Kärntner Landeshauptmann kann ich nicht akzeptieren, dass die Republik Österreich das Recht verletzt und die Menschenrechte bricht. Ich kann nicht akzeptieren, dass Kärnten Unrecht statt Recht widerfährt. Ich fordere daher eine Erhebung der Muttersprache, weil nur mit einer solchen die tatsächliche Stärke der slowenischen Minderheit in Kärnten festgestellt werden kann und nur eine solche dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und damit den Menschenrechten entspricht. Auf Basis der Ergebnisse dieser Erhebung will Kärnten gemeinsam mit der Bundesregierung eine dauerhafte und endgültige Lösung der Ortstafelfrage im Sinne der langfristigen Erhaltung des sozialen Friedens in Kärnten per Verfassungsgesetz erreichen. Es wäre einfach "wunderbar", wenn uns das gelänge!
Jörg Haider ist Landeshauptmann von Kärnten.