Extremismus: Welche Symbole verboten sind

Künftig verboten: die Symbole von Hisbollah, Muslimbruderschaft, der kroatischen Ustascha, der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), der Hamas und der türkischen Grauen Wölfe (v. l.).
Künftig verboten: die Symbole von Hisbollah, Muslimbruderschaft, der kroatischen Ustascha, der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), der Hamas und der türkischen Grauen Wölfe (v. l.).(c) APA
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Wer Symbole von Hisbollah, Grauen Wölfen, PKK oder Ustascha verwendet, muss bis zu 10.000 Euro Strafe zahlen.

Wien. Das Innenministerium hat nun die Verordnung zum Verbot weiterer islamistischer und nationalistischer Symbole vorgelegt. Darin finden sich 13 Flaggen und Symbole von Muslimbruderschaft und Hamas sowie des militärischen Teils der Hisbollah, der türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe, der kurdischen PKK und der kroatisch-faschistischen Ustascha.
Das Verbot tritt mit 1. März in Kraft und ergänzt das bereits bestehende Verbot von Symbolen der Terrororganisationen Islamischer Staat und al-Qaida. Verboten wird damit auch der sogenannte Wolfsgruß türkischer Nationalisten.

Beschlossen wurde die Ausweitung des Verbots im Vorjahr von ÖVP und FPÖ. Verstöße werden mit Geldstrafen von bis zu 4000 Euro (bzw. im Wiederholungsfall 10.000 Euro) geahndet. Die Opposition stimmte dagegen, weil sie einerseits die Wirksamkeit des Verbots bezweifelt und andererseits rechtsextreme Gruppierungen in der Verbotsliste vermisst.
Ausnahmen vom Verbot gelten etwa für mediale Berichterstattung, Filme, Theateraufführungen und Ausstellungen, wenn klar ist, dass damit nicht das Ideengut von Terrororganisationen gutgeheißen oder propagiert werden soll.

Handhabe gegen Ustascha-Fans

Vorbild für das Verbot ist das Gesetz gegen die Verwendung nationalsozialistischer Symbole. Für eine Ausweitung hatten sich nicht nur die Koalitionsparteien starkgemacht: Auch die Kärntner SPÖ hatte für ein Verbot der kroatischen Ustascha-Symbole plädiert, da Ustascha-Anhänger in Kärnten jährliche Gedenkfeiern abhalten, bei denen es auch immer wieder zu Fällen von Wiederbetätigung kommt. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.02.2019)

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