Die Bundeswettbewerbsbehörde hat das Ermittlungsverfahren gegen Amazon eröffnet. Der Online-Händler wird verdächtigt, gegen das Kartellrecht verstoßen zu haben.
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat heute, Donnerstag, ein Ermittlungsverfahren gegen Amazon eröffnet. Geprüft werde der Verdacht von Verstößen gegen österreichisches und europäisches Kartellrecht, heißt es in der Aussendung.
Bereits im vergangenen Dezember hat der österreichische Handelsverband bei den Wettbewerbshütern Beschwerde gegen Amazon wegen unfairen Geschäftspraktiken eingereicht. Dieser geht die Wettbewerbsbehörde nun nach und prüft, ob Amazon seine "marktbeherrschende Stellung gegenüber Händlern missbraucht, die auf dem Amazon-Marktplatz aktiv sind und auf diesen angewiesen sind". Gespräche mit Amazon sind laut BWB geplant, hätten bisher aber noch nicht stattgefunden.
Erst vergangene Woche gab es einen "durchaus ungewöhnlichen Schulterschluss" gegen Amazon, wie es die oberste Gewerkschafterin der Privatangestellten (GPA-djp), Barbara Teiber, sagte. Grund: Sie nahm neben Handelsverband-Chef Rainer Will Platz nahm. Arbeitnehmer und Arbeitgeber forderten mehr Steuern und Regeln für Digitalkonzerne, allen voran für den dominanten Marktplatz Amazon.
WK-Handel für Dialog statt Konfrontation
Die Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer begrüßt zwar die Ermittlungen, sieht den Marktplatz des Online-Händlers aber auch als Chance für kleine Unternehmen, sich einem breiten Publikum zu öffnen. "Man kann es mit der Keule machen, oder auch in Dialogform", sagte Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel, im APA-Gespräch. Statt auf Konfrontation setze die Wirtschaftskammer auf Dialog und habe Kontakt zu Amazon aufgenommen. Im Falle von unfairen Handelspraktiken stehe man als Mediator zur Verfügung.
Die Vorgehensweise des Handelsverbands möchte Thalbauer "weder kritisieren noch in den Himmel heben". Das sei ein Weg, diesem Problem entgegenzutreten.
Abhängigkeit kleiner Händler
Rund 9000 kleine österreichische Onlineshops gibt es, viele verkaufen auch via Amazon, wo nach Schätzung des Handelsverbands jeder zweite Euro im Onlinehandel fließt. "Je kleiner eine Firma, desto höher die Abhängigkeit", sagt Will. Diese Abhängigkeit treibt unschöne Blüten. Händler berichteten, dass Amazon nach Luxemburger Recht grundlos mit sofortiger Wirkung den Vertrag kündigt. Oder ihre Konten für Monate sperrte. Oder sich Lizenzen an ihren Marken und Technologien sicherte.
(APA)