Mit 70 Jahren den Kassenvertrag zu verlieren, empfinden einige Mediziner als Altersdiskriminierung.
Wien. Vor dem Verfassungsgerichtshof seien die Chancen eher gering, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union jedoch „in relevantem Ausmaß gegeben“: So schätzt der Wiener Rechtsanwalt Karl Newole in einer Erstbegutachtung die Aussichten einer Gruppe von Ärzten ein, die gegen das neue Alterslimit von 70 Jahren für Kassenverträge rechtlich vorgehen wollen. Noch im Frühjahr möchten sie die ersten Schritte setzen.