Ärzte wollen Altersgrenze zu Fall bringen

Die Altersgrenze ist dazu gedacht, das Nachrücken jüngerer Ärztegenerationen in Kassenvertragsstellen sicherzustellen.
Die Altersgrenze ist dazu gedacht, das Nachrücken jüngerer Ärztegenerationen in Kassenvertragsstellen sicherzustellen.(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Mit 70 Jahren den Kassenvertrag zu verlieren, empfinden einige Mediziner als Altersdiskriminierung.

Wien. Vor dem Verfassungsgerichtshof seien die Chancen eher gering, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union jedoch „in relevantem Ausmaß gegeben“: So schätzt der Wiener Rechtsanwalt Karl Newole in einer Erstbegutachtung die Aussichten einer Gruppe von Ärzten ein, die gegen das neue Alterslimit von 70 Jahren für Kassenverträge rechtlich vorgehen wollen. Noch im Frühjahr möchten sie die ersten Schritte setzen.

Es handelt sich um eine Gruppe von Ärzten, die von der Altersgrenze jetzt und in den nächsten drei bis fünf Jahren betroffen sind oder sein werden, dies aber nicht tatenlos hinnehmen wollen. Die Altersgrenze ist dazu gedacht, das Nachrücken jüngerer Ärztegenerationen in Kassenvertragsstellen sicherzustellen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat aber bereits 2013 eine vergleichbare Regelung für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt, die Altersgrenze als ein für ihren Zweck geeignetes Mittel identifiziert.

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