Rund 30 der Kämpfer seien im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft, schätzt das BVT. Auf Rückkehrer wartet meist die Festnahme und ein Prozess.
Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) hat angesichts der Forderung von US-Präsident Donald Trump, IS-Kämpfer aus Syrien zurückzunehmen und in Europa vor Gericht zu stellen, erneut auf die konsularische Schutzpflicht verwiesen. Sie sprach sich für einen engeren nachrichtendienstlichen Austausch der EU-Staaten über IS-Kämpfer aus.
Das Thema sei aber eine nationalstaatliche Angelegenheit, so Kneissl am Montag in Brüssel. Dies habe auch die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini festgestellt.
"Gerade wenn es um Minderjährige und Mütter geht, müssen wir auch immer das Element der konsularischen Schutzpflicht hereinholen, natürlich in Tandem mit dem, was Justiz und Sicherheitsbehörden sagen", sagte Kneissl. Sie habe bekannte Konsularfälle zur Priorität erklärt.
Von männlichen IS-Kämpfern mit terroristischer Tätigkeit "haben wir keine Daten, dass die zurückkehren wollen", erklärte Kneissl. Es sei nicht auszuschließen, dass diese nach Libyen weiterziehen. Jedenfalls sei es auch eine Frage des Zugangs, und man wolle die eigenen diplomatischen Mitarbeiter nicht unnötig in Gefahr bringen.
Kurz: "Insgesamt nur wenige Fälle"
Rücknahmen betreffend gab sich Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Montag äußerst zurückhaltend. Er sehe das "wie Frankreich, Dänemark und die Briten", sagte Kurz der "Kleinen Zeitung": "Nämlich, dass der Schutz unserer eigenen Bevölkerung oberste Priorität hat, insbesondere vor Personen, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben."
Zudem gebe es "insgesamt nur wenige Fälle". "Wir werden mit den zuständigen Ressorts gemeinsam jeden Einzelfall prüfen", sagte er. Die Prüfung der Fälle werde gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden vorgenommen. Er verwies aber auch darauf, dass eine solche Prüfung in Krisengebieten nur eingeschränkt möglich sei.
100 Kämpfer aus Österreich noch im Kriegsgebiet
Knapp 100 aus Österreich stammende "ForeignFighters" halten sich derzeit in Kriegsgebieten auf. Rund 30 Prozent davon besitzen auch die österreichische Staatsbürgerschaft, schätzt das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).
Insgesamt sind dem Verfassungsschutz mit Anfang des Jahres 320 "aus Österreich stammende Personen" bekannt, die sich aktiv am Jihad in Syrien und dem Irak beteiligen oder beteiligen wollten. Circa 60 davon sind bisher in Syrien und dem Irak ums Leben gekommen, etwa 60 Personen konnten bis Anfang 2019 an einer Ausreise gehindert werden. 90 "ForeignFighters" seien bis Anfang 2019 wieder nach Österreich zurückgekehrt.
Von den insgesamt 320 Personen besitzen etwa 30 Prozent die österreichische Staatsbürgerschaft, 40 Prozent seien aus der Russischen Föderation, der Rest verteilt sich auf andere Länder.
Staatenlos geht nicht
"Gegen alle Rückkehrer wurden und werden Ermittlungsverfahren nach Paragraph 278b StGB wegen terroristischer Vereinigung eingeleitet und Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Über die weitere Schritte entscheiden die Justizbehörden", hieß es aus dem Innenministerium. Für die "Foreign Terrorist Fighters" gebe es in der Regel Festnahmeanordnungen und eine internationale Fahndung wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Grundsätzlich ist Österreich rechtlich verpflichtet, österreichische Staatsbürger zurückzunehmen. Allerdings: Sobald jemand in den Militärdienst eines fremden Landes eintritt, verliert er die österreichische Staatsbürgerschaft und somit den konsularischen Schutz. Würde die Person mit Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft jedoch staatenlos werden, kann sie laut Gesetz auch nicht aberkannt werden.
(APA)