Bundesverwaltungsgericht brummt Meinl Bank 500.000 Euro Strafe auf

MEINL BANK (Firmenschild) =
MEINL BANK (Firmenschild) =PEROUTKA Guenther / WirtschaftsB
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Die Behörde bestätigt damit eine FMA-Entscheidung von 2016. Der Meinl Bank bleibt nun noch das Rechtsmittel der ordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof.

Der Bundesverwaltungsgerichtshof (BVwG) hat der Meinl Bank eine Strafe von 500.000 Euro aufgebrummt und damit eine Entscheidung der Finanzmarktaufsicht (FMA) aus dem Jahr 2016 bestätigt. Die Strafe ist rechtskräftig. Die Meinl Bank will aber dagegen Revision einlegen, berichtete der "Standard" am Montag unter Berufung auf Insider.

2016 hat sich die Meinl Bank wegen eines Strafbescheids der FMA beim BVwG beschwert. Die Aufsicht hatte damals "Verfehlungen gegen die Vorschriften zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusbekämpfung" festgestellt und eine Strafe verhängt, heißt es in dem Zeitungsbericht.

Der BVwG hat die Entscheidung der FMA nun bestätigt und eine Strafe von 500.000 Euro verhängt, gab die Aufsichtsbehörde auf ihrer Homepage am Donnerstag bekannt. Die Strafe ist rechtskräftig, der Privatbank steht nun noch das Rechtsmittel der ordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof zur Verfügung. Insidern zufolge will die Meinl Bank von diesem Recht Gebrauch machen, schreibt der "Standard".

(APA)

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