Offene Geschäfte am Karfreitag ohne Mehrkosten – wie soll das gehen?

Archivbild: Die Konditorei Demel in Wien
Archivbild: Die Konditorei Demel in Wien(c) REUTERS (Heinz-Peter Bader)
  • Drucken

Der 8. Dezember ist der Wirtschaftskammer zufolge der teuerste Tag im Handel. Deshalb kann man sich eine analoge Regelung für den Karfreitag nicht vorstellen. Aber auch die Gewerkschaft ist mit der "halben Lösung" nicht zufrieden.

Die Bundesregierung hat den Karfreitag zu einem halben Feiertag gemacht, was bedeutet, dass grundsätzlich ab 14 Uhr alle frei haben sollen. Eine Branche, die mit dieser vom Europäischen Gerichtshof indirekt verordneten Feiertagsregelung keine Freude hat, ist der Einzelhandel. "Diese halbe Lösung kostet den heimischen stationären Handel den ganzen Umsatz des Tages", erklärt Geschäftsführer Rainer Will vom Handelsverband. Die Geschäfte sollten trotz halben Feiertags offen bleiben dürfen.

Dazu muss man wissen, dass die schulfreie Karwoche für die Handelsunternehmen zu einer der stärksten Umsatzwochen des Jahres zählt. Vor allem die Umsätze am Karfreitag tragen viel dazu bei. Für den Lebensmittelhandel ist dieser Tag schon seit vielen Jahren ein wahrer Umsatzfeiertag. Deshalb fordert Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer, im Gespräch mit der "Presse", dass am Karfreitag die Geschäfte offen bleiben müssten - und das so kostengünstig wie möglich.

Offenhalten ohne Mehrbelastung

Der Handelsverband hatte eine Sonderregelung, wie es sie bereits für den 8. Dezember gibt, für die Beschäftigung von Handelsmitarbeitern am Karfreitag-Nachmittag ins Spiel gebracht, da der 8.12. bisher der einzige „verkaufsoffene Feiertag“ in Österreich ist und damit einer generellen Sperre der Geschäfte entgegen gewirkt werden könnte. Der Handelsverband betont, dass es dabei jedoch zu keiner Mehrkostenbelastung des Handels im Vergleich zum Status Quo kommen dürfe, so wie es auch die Politik zugesichert hat.

Das sieht auch Thalbauer so: Der 8. Dezember sei nämlich der teuerste Handelstag, meint sie. Neben 100 Prozent Feiertagszuschlag gebe es für die Angestellten, die an dem Tag arbeiten, noch einen ganzen freien Tag obendrauf. Wem das zu wenig ist, der kann am 8. Dezember von einem kollektivvertraglich verankerten Entschlagungsrecht Gebrauch machen, welches jedoch die wenigsten Handelsangestellten in Anspruch nehmen.

Für Thalbauer geht es darum, geöffnete Geschäfte ohne Mehrbelastung für die Unternehmen zu gewährleisten. Schließlich sei der Handel im Vorfeld schon immer für eine Lösung ohne Mehrbelastung eingetreten. Eine Rückvergütung an die Händler könne über die Lohnnebenkosten erfolgen, sagt Thalbauer.

Bevor man sich mit der Gewerkschaft an einen Tisch setzen werde, sei jedenfalls noch die gesetzliche Ausgestaltung der Regelung abzuwarten. In den nächsten Tagen erwartet man dazu konkretere Informationen. Was kommt, müsse jedenfalls rechtlich wasserdicht sein, sagt die Kammer. Rechtssicherheit sei wichtig, andernfalls gebe es wiederum Anlass für Klagen.

Gewerkschaft nicht eingebunden

Ziemlich verärgert zeigt sich die Arbeitnehmerseite von der "halben" Lösung. "Wir sind entsetzt, wir waren in die Lösungsfindung null einbezogen ", meint Barbara Teiber, Vorsitzende der GPA-djp, im Gespräch mit der "Presse". Selbst zu der von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) ankündigten Expertenrunde, die am Mittwochnachmittag stattfinden soll, sei die Gewerkschaft nicht geladen. Da schrillen bei Teiber die Alarmglocken: "Das wird die billigste und schlechteste Lösung." Sie werde sich noch in diese Runde hineinreklamieren, meint die Gewerkschafterin allerdings und gibt sich kämpferisch.

Die Gewerkschaft habe von Beginn an für einen ganzen Feiertag plädiert. Die Umsätze würden ja nicht verloren gehen, meint Teiber, es komme nur zu einer Verschiebung. Die Handelsangestellten würden "wieder einmal" am stärksten benachteiligt, sagt sie: "Da war schon großer Dilettantismus am Werk." Eine analoge Lösung zum 8. Dezember sei das Mindeste, was die Gewerkschaft bei einer Lösung für die Ausgestaltung des Offenhaltens der Geschäfte erwarte.

ÖGB: Karfreitag bleibt für Evangelische ganzer Feiertag

Nach Ansicht des Gewerkschaftsbundes (ÖGB) bleibt der Karfreitag für evangelische Christen jedenfalls ein ganzer Feiertag. Der leitende ÖGB-Sekretär Bernd Achitz begründete dies am Mittwoch mit dem Günstigkeitsprinzip, das den General-Kollektivvertrag zum Karfreitag, den es seit 1952 gibt, wiederaufleben lässt: Es besagt, dass Bestimmungen in Kollektivverträgen nur besser sein können als das Gesetz, Betriebsvereinbarungen wiederum nur besser als der Kollektivvertrag und der Arbeitsvertrag nur besser als die Betriebsvereinbarung.

Nachdem die Regierung plant, dass Gesetz so zu ändern, dass der generelle Feiertag am Karfreitag erst um 14 Uhr beginnt, kommt die alte Karfreitagsregelung wieder zum Tragen. Darin heißt es, der Karfreitag sei ein bezahlter und ganztägiger Feiertag für "Arbeitnehmer, die ihre Zugehörigkeit zu einer in Österreich gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft nachweisen, bei der der Karfreitag als kirchlich gebotener Feiertag gefeiert wird". Achitz kritisiert, dass die Regierung mit der Regelung die festgestellte Diskriminierung nicht behebe; er schlägt deshalb einen "beweglichen Feiertag zur religiösen Pflichterfüllung" als diskiriminierungsfreie Lösung vor.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.