Papst will kanonisches Mindestalter für Heirat auf 16 Jahre heben

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Franziskus legte bei Missbrauchs-Konferenz im Vatikan ein Papier mit 21 Punkten für verbesserten Kinderschutz im kirchlichen Umfeld vor.

Papst Franziskus will das kanonische (kirchenrechtliche) Mindestalter für die Eheschließung auf 16 Jahre anheben. Dieser Aspekt ist in dem 21-Punkte-Vorschlag mit Maßnahmen zum Kinderschutz enthalten, die der Heilige Vater den Teilnehmern an der viertägigen Konferenz im Vatikan vorgelegt hat.

Derzeit liegt das vom Kirchenrecht (can. 1083 par. 1) vorgesehene Mindestalter für die Heirat von Mädchen bei 14 Jahren, für Burschen bei 16. Allerdings liegt es nach par. 2 in der Kompetenz der Bischofskonferenzen, ein höheres Mindestalter für ihre Region festzulegen.

In seinen 21 Punkten forderte der Papst die Präsidenten der Bischofskonferenzen auf, Einrichtungen mit kompetenten Personen zu schaffen, die Fälle von Missbrauch durch Geistliche prüfen sollen. Bei Missbrauchsanzeigen sollen die Zivilbehörden im Einklang mit den Gesetzen des Landes sowie die kirchlichen Behörden informiert werden.

Anlaufstellen für Missbrauchsanzeigen gegen Geistliche

Wichtig sei auch die Einrichtung einer Stelle, zu der Missbrauchsopfer einfachen Zugang mit ihrer Anzeige haben können. Diese solle von der lokalen Kirchenbehörde unabhängig sein und aus Experten (Geistlichen oder Laien) bestehen, heißt es im Dossier des Papstes.

Missbrauchsopfer sollen "begleitet, geschützt und (therapeutisch, Anm.) behandelt" werden. Die Kirche solle ihnen die notwendige Unterstützung für eine "volle Genesung" garantieren. Das Bewusstsein über Ursachen und Folgen von sexuellem Missbrauch solle dank der permanenten Fortbildung von Bischöfen und Kirchenleuten gefördert werden.

Laut dem Papst müsse auch das Recht des Angeklagten auf Verteidigung berücksichtigt werden. Daher sollten Diözesen vor einer endgültigen Verurteilung nicht die Namen der Verdächtigten veröffentlichen.

Der Papst drängt, dass Priesterkandidaten einer psychologischen Bewertung seitens qualifizierter Experten unterzogen werden. Außerdem sollen Vorschriften zur Regelung der Versetzung von Seminaristen oder Geistlichen von einer Diözese oder einer Kongregation in eine andere entworfen werden.

(APA)

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