Uber-Fahrer nur mit Taxiprüfung?

Die Taxi-Innung hat gegen den Konkurrenten Uber in Wien eine harte Gangart eingeschlagen.
Die Taxi-Innung hat gegen den Konkurrenten Uber in Wien eine harte Gangart eingeschlagen.(c) imago/SKATA (imago stock&people)
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Das Verkehrsministerium plant im Streit zwischen dem Taxigewerbe und Uber offenbar einheitliche Tarife und verpflichtende Taxifahrerprüfungen.

Wien. Im Juni soll der Gesetzesvorschlag vorliegen. Dann wird das Verkehrsministerium detailliert vorschreiben, unter welchen Bedingungen Taxiunternehmen, Mietwagenbetreiber und Uber-Fahrer Personen in Österreich befördern dürfen. Wie konkret die Überlegungen dazu bereits sind, sorgte am Donnerstag allerdings für Verwirrung.

Künftig werde es einen Einheitstarif für die Beförderung und keine Möglichkeit mehr geben, außerhalb dieses Tarifs zu arbeiten, erklärten Vertreter der Wirtschaftskammer im ORF. Auch müssten alle gewerblichen Fahrer, also auch jene von Uber, eine Taxifahrerprüfung ablegen und eine Taxilizenz erwerben.

Kritik der Neos

Die Ankündigung sorgte umgehend für Aufregung und Kritik, etwa der Neos, die von einem „Nachteil für die Kunden“ und von einer „Zerstörung des Wettbewerbs“ sprachen. Wenig später relativierten Vertreter der Regierungsparteien: „Alle Äußerungen zu diesem Thema sind nur Mutmaßungen und Verunsicherungen zulasten der Gewerbetreibenden und Bürger“, betonten die Verkehrssprecher von FPÖ und ÖVP, Christian Hafenecker und Andreas Ottenschläger, in einer Aussendung. Es gebe keinen Gesetzesentwurf, noch liefen „die Verhandlungen mit Steakholdern (sic!) und Ministerien auf Hochtouren“. Die Gespräche seien „sehr positiv“.

Ein Sprecher von Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) stellte auf „Presse“-Anfrage klar, dass die Juristen derzeit gerade an dem Entwurf arbeiteten. Er werde in die diskutierte Richtung gehen.

1. Warum wird zwischen Uber und den Taxifahrern gestritten?

Seit Uber in Wien seine Dienste anbietet, gibt es einen Konflikt mit Taxifahrern. Denn Uber muss sich nicht an die vielen Vorschriften halten, die es für das Taxigewerbe gibt. Auch kann der Onlinefahrtendienst seine Tarife flexibel gestalten. Damit ist er üblicherweise um 30 bis 50Prozent billiger. Bei hoher Nachfrage – etwa zu Silvester – steigen dagegen die Preise und liegen deutlich über den regulierten Taxitarifen.

2. Was ist mit der einstweiligen Verfügung gegen Uber?

Seit Ende 2017 gibt es eine einstweilige Verfügung gegen Uber: Demnach dürfen Uber-Fahrer nicht wie Taxis nach Belieben Kunden aufnehmen und absetzen, sondern unterliegen den Beschränkungen von Mietwagenfirmen. Das heißt, sie müssen nach jeder Fahrt in die Zentrale zurückkehren – außer es liegt bereits wieder ein an der Betriebsstätte eingegangener neuer Auftrag vor.

Dazu kommt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), wonach Uber kein Vermittlungssystem für die Personenbeförderung anbieten darf. Das Funktaxiunternehmen 40100, das die einstweilige Verfügung und das OGH-Urteil erwirkt hat, beklagt, dass sich Uber nicht an die Verbote halte. Es seien bereits Geldstrafen in Höhe von 680.000 Euro gegen Uber verhängt worden.

3. Welche Vorschriften gelten für Uber in anderen Staaten?

Überall auf der Welt bringt der Onlinefahrtenvermittler das etablierte Taxigewerbe unter Druck. Die Reaktionen sind unterschiedlich. In Indonesien verschärfte der Gesetzgeber die Auflagen derart, dass Uber aufgab.

Deutschland dagegen plant eine weitgehende Liberalisierung, wie Anfang der Woche bekannt wurde. Demnach will Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wesentliche Auflagen für neue Mobilitätsdienstleister streichen. Ziel sei eine ähnliche Liberalisierung wie beim Fernbusverkehr. Uber könnte sogar Poolingdienste anbieten, also Fahrgäste mit ähnlichem Ziel einsammeln und gemeinsam (billiger) befördern.

4. Wie sieht die Zukunft der Mobilitätsdienste aus?

Uber ist nicht die einzige Konkurrenz für das Taxigewerbe. Es gibt viele Nachahmer, etwa Lyft. Zudem investieren Autofirmen Millionen in Mobilitätsanbieter; VW baut gerade seinen eigenen Dienst auf und will bis 2025 einer der drei größten Anbieter weltweit sein. In dem Jahr will der Konzern auch eine der größten fahrerlosen Autoflotten der Welt betreiben. (rie)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2019)

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