4. März 1919: Im Hansen-Bau am Ring tritt die Konstituierende Nationalversammlung zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Die Wahl dazu hätte eine Anfechtung wohl kaum überstanden. Aber niemand kam auf die Idee, sie anzufechten. Von den Anfängen unserer parlamentarischen Demokratie.
Anfang März 1919 traf sich die neu gewählte Konstituierende Nationalversammlung, das erste nach republikanischem Recht gewählte „Parlament“ im Hansen-Bau am Ring, dann ging es Schlag auf Schlag. Zwei Präsidenten der Nationalversammlung wurden gewählt, die sozialdemokratischen Wahlsieger schlugen Karl Seitz vor, der vom fünften März 1919 bis zum Dezember 1920 amtierte, zweiter Präsident wurde der christlichsoziale Prälat Johann Nepomuk Hauser. Der den Großdeutschen zustehende dritte Präsident konnte erst am zwölften März gewählt werden, weil der hiezu auserkorene Kandidat, Franz Dinghofer, erfolgreicher Linzer Bürgermeister, Anfang März erkrankt war. Mit Wirkung vom Folgetag wurde am 14. März der behäbige Staatsrat abgeschafft, Staatskanzler und Staatssekretäre in der neuen Rumpfverfassung als „Volksbeauftragte“ bezeichnet. Dann ging die neue Koalitionsregierung ans Werk, die bis zum Juli 1920 halten sollte. Die Konstituierende Nationalversammlung beschloss sodann am dritten April das Gesetz über die Landesverweisung und die Vermögensübernahme des Hauses Habsburg, eines der prägenden Verfassungsgesetze der Ersten Republik, aus dem die endgültige Ablösung vom „alten“ Österreich erkennbar wird.
Angesichts der tiefgreifenden Änderungen ist eine nähere Betrachtung der ersten Parlamentswahl sinnvoll, welche die demokratische Legitimation der politischen Akteure bilden sollte. Heutzutage wird die Wahl der Konstituierenden Nationalversammlung vom 16. Februar verklärt, weil sie in der Tat die erste „allgemeine“ Wahl war, die auf österreichischem Boden stattfand. Der Wiener Gemeinderat folgte erst im Mai 1919 mit allgemeinen Wahlen. Obwohl die k.u.k. Monarchie ein demokratisches Wahlrecht vorsah, das ab 1907 unabhängig von Steuerleistung und Klassen vor sich ging, gelang es in Cisleithanien nie, das Frauenwahlrecht zu etablieren. Da Frauen nicht in ihre politischen Rechte eingesetzt wurden, fand die parlamentarische Legislativarbeit vor dem März 1919 ohne sie statt, nie hatte der Kaiser eine Frau in ein Regierungsamt ernannt. Die als „allgemein“ und „gleich“ apostrophierte Beck'sche Wahlreform von 1906/07 nahm sogar den wenigen Frauen, die zum Beispiel als Großgrundbesitzerinnen zuvor wahlberechtigt gewesen waren, ihre Rechte und war im Lichte des Frauenwahlrechts ein Rückschritt. Dennoch wurde die Reichsratswahlordnung damals voreilig als allgemein und gleich apostrophiert, und zwar auch von Autoren, die der Sozialdemokratie nahestanden wie Friedrich Austerlitz und Hans Kelsen. Noch einmal, im Jahr 1911, wurde nach der alten Reichsratswahlordnung 1907 gewählt, jene Abgeordneten, die sich am 21. Oktober 1918 in der provisorischen Nationalversammlung einfanden und Ende Oktober den neuen Staat gründeten, stützten sich in ihrer Legitimation auf die letzte Vorkriegswahl. Zweifellos hatten die 170 Abgeordneten, 162 Männer und acht Frauen, die in der Konstituante saßen, eine bessere demokratische Abstützung als ihre Vorgänger (der rein maskulinen provisorischen Nationalversammlung).