Ex-Frau und Stiefsohn erheben schwere Vorwürfe gegen Oligarchen Firtasch

CAUSA FIRTASCH: OLG-BERUFUNGSVERHANDLUNG
CAUSA FIRTASCH: OLG-BERUFUNGSVERHANDLUNGPHOTONEWS.AT/GEORGES SCHNEIDER
  • Drucken

Der ukrainische Oligarch Firtasch und ein hoher politischer Funktionär sollen vor der Scheidung aus dem Firmengeflecht Gelder in Milliardenhöhe abzweigt haben. Nun bereiten die Ex-Frau und der Stiefsohn eine Anzeige in Wien vor.

Die Ex-Frau und der Stiefsohn des in Wien ansässigen ukrainischen Oligarchen Dmitri Firtasch beabsichtigen, diesen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien anzuzeigen. Das hat die APA aus vertraulicher Quelle erfahren. Mit zur Anzeige gebracht soll demnach ein enger Vertrauter Firtschas werden, der in der Ukraine eine hohe politische Funktion bekleidet.

Konkret wird in der Anzeige der Verdacht der Untreue und Geldwäsche im Zusammenhang mit Firtaschs Unternehmensstruktur erhoben. Daneben ist von schwerer Erpressung, Betrug und gefährlicher Drohung die Rede. Firtaschs Ex-Frau und ihr Sohn werfen den Verdächtigen - für beide gilt die Unschuldsvermutung - vor, bereits zu Beginn der 2000er-Jahre Gelder aus dem Hauptunternehmen unberechtigter Weise abgezogen und in Offshore-Firmen geparkt zu haben. Hintergrund war die bevorstehende Scheidung des Ehepaars Firtasch.

Schaden soll bei etwa fünf Milliarden Euro liegen

In weiterer Folge sollen die Verdächtigen immer wieder versucht haben, die Ex-Frau mittels Drohungen zur Beilegung der Streitigkeiten betreffend der Aufteilung des Vermögens zu bringen. Der in der Anzeige vermutete Schaden soll sich auf rund fünf Milliarden Euro belaufen. Eingebracht wird die Sachverhaltsdarstellung deshalb in Wien, weil Firtaschs Ex-Frau davon ausgeht, dass der Großteil der Tathandlungen zulasten ihres Vermögens in Wien in Auftrag gegeben wurden und damit die Zuständigkeit der österreichischen Strafverfolgungsbehörden gegeben ist.

Im 2018 war es zu Hausdurchsuchungen bei Firmen von Firtaschs Group DF in der Ukraine gekommen. Vonseiten der ukrainischen Strafverfolgungsbehörden war damals von angeblichen Steuerdelikten die Rede, während Vertreter des Oligarchen diese Maßnahmen als Versuch bezeichneten, den Druck auf Firtasch zu erhöhen, der seit 2014 Opfer einer "systematischen Kampagne" sei. Völlig losgelöst davon verlangen die USA von Österreich die Auslieferung Firtaschs im Zusammenhang mit Bestechungsvorwürfen um ein nie realisiertes Titanerz-Projekt in Indien. Diesbezüglich hat der Oberste Gerichtshof (OGH) im Dezember 2017 entschieden, die vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) grundsätzlich für nicht unzulässig erklärte Auslieferung an die USA zu hemmen, um vor einer endgültigen Entscheidung in dieser Causa die Klärung einer Grundrechtsfrage durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) abzuwarten.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Firtasch am Dienstag vor Verhandlungsbeginn im Justitzpalast in Wien.
Wien

OGH erklärt Firtasch-Auslieferung für rechtens

Der Oberste Gerichtshof bestätigt, dass der ukrainische Oligarch Dmitri Firtasch von Österreich an die USA ausgeliefert werden kann. Nun ist Justizminister Jabloner am Zug.
Dmitrij Firtasch vor Gericht
Rechtspanorama

Teilerfolg für Oligarch Firtasch

Generalprokuratur meint, Frage der politischen Motivation des US-Auslie-ferungsbegehrens ist neu zu prüfen.
CAUSA FIRTASCH: OLG-BERUFUNGSVERHANDLUNG
Weltjournal

USA sollen Wien in Firtasch-Causa falsche Beweise übermittelt haben

Ein Dokument der Unternehmungsberatungsfirma McKinsey sorgt für Aufregung. Die US-Ankläger hätten dieses dem ukrainischen Oligarchen zugeordnet.
Dmitri Firtasch.
Österreich

Firtasch bleibt in Österreich

Keine Auslieferung des Ex-Oligarchen nach Spanien.
Außenpolitik

Fall Firtasch: Gericht könnte über Auslieferung nach Spanien entscheiden

Das Oberlandesgericht Wien muss sich am Dienstag mit einem europäischen Haftbefehl aus Spanien gegen den ukrainischen Oligarchen beschäftigen. Letztlich könnte aber der neue Justizminister entscheiden.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.