Studium: Jus und Wirtschaftsrecht nur zum Teil beschränkt

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In Jus gibt es nur in Wien und Graz Obergrenzen, in Wirtschaftsrecht nur an der WU. Die Uni Linz führt ein zweispuriges System ein. An anderen Unis ist der Zugang frei.

Ab dem kommenden Studienjahr 2019/20 dürfen die Universitäten den Zugang zum Jus-Studium beschränken. Zumindest im ersten Jahr sind die Schranken aber ziemlich durchlässig: Nur die Unis Wien und Graz setzen auf eine zahlenmäßige Höchstgrenze an Studienplätzen. In Salzburg und Innsbruck verzichtet man auf Aufnahmetests, in Linz gibt es ein ganz neues zweispuriges Verfahren.

Eine klassische Zugangsbeschränkung wird nur in Wien und Graz eingeführt: An diesen beiden Unis muss man sich zwischen 1. März und 15. Mai zunächst registrieren lassen, um ein Jus-Studium im Studienjahr 2019 (Winter- und Sommersemester) beginnen zu können. Die Uni Wien bietet dabei 1.980 Plätze an, die Uni Graz 600. Für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren sind jeweils 50 Euro zu bezahlen. Außerdem ist ein Online-Self-Assessment zu absolvieren, das allerdings nicht bewertet wird und auch nicht in die Rangreihe für die Vergabe der Plätze einfließt.

Daran schließt sich eine Aufnahmeprüfung - an der Uni Wien am 4. Juli, an der Uni Graz am 23. Juli. Da die Prüfung nicht am selben Tag stattfindet, ist eine Bewerbung auch an beiden Unis möglich. Wer also in Wien scheitert, kann es knapp drei Wochen später nochmals in Graz versuchen. An beiden Unis gilt: Die Plätze gehen jeweils an die besten 1.980 (Wien) bzw. 600 (Graz) Testteilnehmer. Weder für die Teilnahme am Self-Assessment noch an der Aufnahmeprüfung ist die Matura Voraussetzung - diese muss erst nachher bei der Inskription vorliegen.

Zweispuriges System in Linz

Ganz anders organisiert ist der Zugang zum Jus-Studium an der Uni Linz. Dort gibt es quasi ein zweispuriges Verfahren: Auf der "Fast Lane" ins Jus-Studium gelangt, wer zwischen 1. Mai und 31. August erfolgreich ein Online-Self-Assessment zu Neigung und Motivation für rechtswissenschaftliche Studien absolviert. Eine Höchstgrenze an Plätzen ist dabei nicht vorgesehen, ein Studienbeginn ist dann im Winter- oder Sommersemester möglich. Vorteil dieser Spur: Die erfolgreichen Teilnehmer haben länger Zeit für die Studien-Eingangs-Orientierungs-Phase (StEOP).

Grundsätzlich kann das Jus-Studium aber auch auf der "Normal Lane" begonnen werden: Allerdings müssen dann im ersten Semester sämtliche vorgeschriebenen StEOP Fächer positiv absolviert werden. Ansonsten werden die Studenten automatisch exmatrikuliert und können sich erst im darauffolgenden Studienjahr wieder für das Studium bewerben. Das gleiche zweispurige System gilt in Linz übrigens auch für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht.

Ganz ohne Zugangshürden kommen zumindest im Studienjahr 2019/20 die Unis Innsbruck und Salzburg aus. Wer also in Wien und Graz gescheitert ist bzw. nicht die "Normal Lane" in Linz benutzen möchte, kann nach Tirol bzw. Salzburg ausweichen.

Auch Wirtschaftsrecht unterschiedlich

Auch beim Wirtschaftsrecht gibt es keine einheitliche Regelung: An der Wirtschaftsuniversität (WU) ist der Zugang beschränkt, an der Uni Linz gibt es wie bei Jus ein "zweispuriges" Verfahren. An allen anderen Unis kommt keine Aufnahmeverfahren.

Ab dem kommenden Studienjahr 2019/20 können die Unis rechtswissenschaftliche Studien mit einer Zugangsbeschränkung versehen. Neben den klassischen Jus-Diplomstudien haben sich in den vergangenen Jahren an vielen Unis wirtschaftsrechtliche Studienrichtungen etabliert - je nach Hochschule mit stärker rechtswissenschaftlicher oder wirtschaftswissenschaftlicher Ausprägung. Sie werden im Bachelor/Master-System angeboten.

Platzbeschränkung an WU

Als einzige Uni setzt die WU im Wirtschaftsrecht auf ein Aufnahmeverfahren mit einer Platzbeschränkung (870 Personen). Voraussetzung für eine Zulassung im Winter- oder Sommersemester 2019/20 ist eine Online-Registrierung sowie die Entrichtung eines Kostenbeitrags von 50 Euro. Die Frist dafür läuft von 1. März bis 15. Mai.

Liegt die Zahl der Studienwerber dann noch über 870, ist bis spätestens 31. Mai ein Online-Self-Assessment (ebenfalls ab 1. März freigeschaltet) zu absolvieren, dessen Ergebnis aber nicht für die Entscheidung über eine Aufnahme herangezogen wird. Liegt die Zahl der Bewerber dann immer noch über der Platzgrenze, kommt es am 10. Juli zu einer Aufnahmeprüfung. Die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist auch ohne Matura möglich.

An der Uni Linz gilt für Wirtschaftsrecht das gleiche zweispurige Verfahren wie im klassischen Jus-Studium: Auf der "Fast Lane" ins Studium gelangt, wer zwischen 1. Mai und 31. August erfolgreich ein Online-Self-Assessment zu Neigung und Motivation für rechtswissenschaftliche Studien absolviert. Grundsätzlich kann das Jus- bzw. Wirtschaftsrechts-Studium aber auch auf der "Normal Lane" begonnen werden.

Klagenfurt setzt Test aus

An den anderen Universitäten sind die Wirtschaftsrechts-Bachelorstudien dagegen ohne Aufnahmeverfahren zu inskribieren: Sowohl die Uni Salzburg als auch die Uni Innsbruck haben auf eine Beschränkung verzichtet. An der Uni Klagenfurt wird heuer für das Fach Wirtschaft und Recht das Aufnahmeverfahren ausgesetzt. In Klagenfurt war eine Beschränkung schon bisher möglich, da das Studium stärker wirtschaftswissenschaftlich ausgerichtet war und daher die (schon länger bestehende) Möglichkeit zur Beschränkung der Wirtschaftsfächer genutzt wurde.

(APA)

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