Verteidigungsministerium rudert bei "Beleidiger-Kontrolle" zurück

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Symbolbild: Verteidigungsministerium (c) Clemens Fabry, Presse
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Soldaten sollte gestattet werden, im Falle von Beleidigungen des Heeres den Beleidiger zu kontrollieren. Dieser Passus fällt nun aus dem Gesetzesentwurf.

Das Verteidigungsministerium nimmt Teile des umstrittenen Gesetzesentwurfs zur Erweiterung der Militärbefugnisse zurück. Konkret wird auf jenen Abschnitt verzichtet, der Soldaten im Falle von Beleidigungen des Bundesheeres dazu ermächtigen sollte, den Beleidiger zu kontrollieren. Die erweiterten Zugriffsbefugnisse im Cyberbereich bleiben aber generell bestehen.

Im Begutachtungsverfahren war die ursprünglich geplante Erlaubnis von "Kontrolle von Personen durch militärische Organe im Wachdienst" von Rechtsexperten als Anmaßung einer Exekutivfunktion beanstandet worden, die nur der Polizei zustehe. Kritisiert wurde auch der Plan, dass Telekomanbieter den Heeres-Nachrichtendiensten künftig mehr Auskunft geben müssen als bisher.

IP-Adresse und Zeitpunkt des Versendens

Das Paket sieht vor, dass Telekomanbieter den Nachrichtendiensten sofort und kostenfrei auf Anfrage auch IP-Adresse und Zeitpunkt einer übersendeten Nachricht bekanntgeben müssen - und zudem Namen und Anschrift des Benutzers, dem eine IP-Adresse zugewiesen war. Dafür sind keine besonderen Voraussetzungen vorgesehen, es muss nur der "Erfüllung der Aufgaben" (der Nachrichtendienste) dienen. Bisher dürfen die Nachrichtendienste nur Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Telefon-Anschlusses verlangen.

Noch weitergehende Auskünfte sollen die Telekomanbieter künftig geben müssen, wenn ein Einsatz vorliegt (etwa ein Cyberangriff) oder es die nationale Sicherheit bzw. die Einsatzfähigkeit des Militärs erfordert. Erleichtert werden soll den Diensten auch die Übermittlung ihrer Daten an andere Behörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Stellungnahmen "selbstverständlich berücksichtigt"

Das Ressort betonte am Mittwoch, dass auf Kritikpunkte eingegangen worden sei. Die Stellungnahmen etwa des Datenschutzrates, der Datenschutzbehörde oder des Verfassungsdienstes des Justizressorts seien "selbstverständlich berücksichtigt und in die Gesetzesvorlage aufgenommen" worden. Auch bei den Auskünften im Cyberbereich seien die Stellungnahmen eingearbeitet und die Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten gesichert worden. Bei den geplanten Änderungen gehe es im Grunde darum, Befugnisse, die bisher schon bei Auskünften von Stammdaten von Telefonanschlüssen gegolten haben, in Angleichung auf den technischen Fortschritt auf das Internet auszuweiten.

Zusätzlich soll das Bundesheer, wenn es im Einsatzfall zur militärischen Landesverteidigung (etwa bei einer Cyberattacke gegen das Bundesheer) oder im Interesse der nationalen Sicherheit militärisch unbedingt erforderlich ist, selbst Auskunft über Kommunikations-, Standort- und Zugangsdaten bekommen. Dieser Fall kann nur vorkommen, wenn der Rechtsschutzbeauftragte sich im Vorfeld dazu geäußert hat, stellt das Ministerium klar.

Verteidigungsminister Mario Kunasek (FPÖ) bezeichnete die Gesetzesänderungen als notwendig. "Die Änderungen im Militärbefugnisgesetz stellen ein Minimalerfordernis im Sinne des technologischen Fortschritts dar, um vor allem die Aufgaben der nachrichtendienstlichen Abwehr als Eigenschutz sicherzustellen. Vom Bundesheer wir die Fähigkeit zur Abwehr von Cyberangriffen erwartet, dazu braucht es auch die entsprechenden Mittel."

(APA)

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