Neues Gesetz: Länder sollen Förderhöhe für Biomasse selbst festlegen

++ THEMENBILD ++ HACKSCHNITZEL / ENERGIE / STROM / BIOMASSE / HEIZUNG
++ THEMENBILD ++ HACKSCHNITZEL / ENERGIE / STROM / BIOMASSE / HEIZUNGAPA/HELMUT FOHRINGER
  • Drucken

Mit der Verlagerung der Verantwortlichkeit vom Bund zu den Ländern wird einer einfachgesetzlichen Regelung der Weg geebnet.

Das neue Biomasse-Grundsatzgesetz, das Dienstagabend in Begutachtung gegangen ist, soll als Übergangslösung die weitere Förderung unrentabler Biomasse-Kraftwerke ermöglichen, bis das neue "Erneuerbaren Ausbau Gesetz" (EAG) in Kraft tritt. Nachdem die Fortsetzung der Biomasse-Förderung am Widerstand der SPÖ und der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat gescheitert war, hatte sich Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) zu einer einfachgesetzlichen Regelung entschlossen, um die Ökostrom-Förderung für die von einer Schließung bedrohten 47 Biomasse-Anlagen zu verlängern.

Für die Höhe der Tarife und die Einhebung der Abgabe von den Stromkunden sind künftig die Bundesländer verantwortlich, geht aus dem Entwurf hervor. Diese Verlagerung der Verantwortung vom Bund zu den Ländern sei notwendig, weil nur so eine einfachgesetzliche Beschlussfassung möglich sei, heißt es dazu aus dem Umweltministerium. Die Höhe der geförderten Tarife ist laut Gesetzesentwurf von den jeweiligen Landesregierungen per Verordnung zu bestimmen, wobei sich die Landesregierungen auf Sachverständigengutachten stützen sollen.

Keine Entlastung für Stromkunden

Betroffen sind von der Regelung Ökostromanlagen für feste Biomasse, deren Förderdauer und Einspeisetarife in den Jahren 2017, 2018 und 2019 auslaufen bzw. bereits ausgelaufen sind. Die Zuschläge sollen von allen Netzbetreibern im Konzessionsgebiet des jeweiligen Bundeslandes eingehoben und monatlich an die Ökostromabwicklungsstelle abgeführt werden.

Für die Stromkunden soll sich laut Umweltministerium gegenüber bisher nur ändern, dass sie auf ihren Stromrechnungen einen weiteren Posten sehen werden, der den Biomasse-Anteil der Ökostromförderung extra ausweist. Zu einer Mehrbelastung für die Stromverbraucher werde es nicht kommen - allerdings auch zu keiner Entlastung, die es durch das Auslaufen der Förderungen gegeben hätte.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

++ THEMENBILD ++ HACKSCHNITZEL / ENERGIE / STROM / BIOMASSE / HEIZUNG
Österreich

Umstrittenes Biomasse-Gesetz passiert den Ministerrat

Nachdem ein Gesetz am SPÖ-Widerstand im Bundesrat scheiterte, werden 47 Biomassekraftwerke nun über den Umweg der Bundesländer weiter gefördert. Kanzler Kurz kritisierte die SPÖ für "Fundamentalopposition" bei diesem Thema.
Die Förderung für 47 Biomassekraftwerke lief oder läuft heuer aus, die Regierung will ihnen 140 bis 150 Mio. Euro zuschießen.
Österreich

Förderung für Holzkraftwerke "eine verbotene Beihilfe"

Rechtsexperten glauben, dass die Förderung für Biomassekraftwerke von der EU genehmigt werden muss. Sonst drohten im Extremfall Rückzahlungen.
++ THEMENBILD ++ BIOMASSEKRAFTWERK / HACKSCHNITZEL / ENERGIE / STROM / BIOMASSE / HEIZUNG
Innenpolitik

Biomasse: SPÖ sorgt sich um Transparenz bei neuem Gesetz

Die Biomasseförderung von Türkis-Blau kommt doch - durch ein neues Gesetzeskonstrukt. Die SPÖ fürchtet Chaos: Nun würde es neun verschiedene Regelungen geben. Zudem sei nicht klar, wer von der millionenschweren Förderung profitiere.
Innenpolitik

Biomasse: Förderung kommt doch - durch neue Konstruktion

Nach der Blockade des Grundsatzgesetzes durch die SPÖ im Bundesrat segnen ÖVP und FPÖ eine neue Gesetzeskonstruktion im Ministerrat ab. Dabei geht es um Förderungen von bis zu 150 Millionen Euro.
Nicht der Bund, sondern die Länder heben die Ökostromabgabe ein.
Österreich

Länder können neue Abgabe für Ökostrom festlegen

Um die Blockade der SPÖ umgehen zu können, gibt das Umweltministerium den Ländern die Möglichkeit, selbst eine Abgabe für Ökostrom festzulegen. Sie wird die Haushalte vermutlich 140 Millionen Euro kosten.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.