Causa Schwarz: Jetzt auch Streit um Gebetsstunde

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++ ARCHIVBILD ++ VATIKAN ERNANNTE LACKNER ZUM VISITATOR FUeR GURKAPA/BARBARA GINDL
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Neuer Konflikt zwischen Kärntens Kirche und päpstlichem Ermittler, diesmal über eine Bußstunde.

Klagenfurt/Salzburg/Wien. Kann die Einladung zu einer Gebets- und Bußstunde einen Konflikt in der katholischen Kirche bewirken? Doch, sie kann. Zumindest, wenn der Fall so gelagert ist wie rund um die Causa des von Klagenfurt nach St. Pölten versetzten Bischofs Alois Schwarz.

Die interimistische Kirchenführung in Gurk-Klagenfurt fürchtet, dass die Kritik an der langjährigen Amtsführung von Bischof Schwarz vertuscht und/oder ohne Konsequenzen bleibt. Ihm wird ein enges Verhältnis zu einer Mitarbeiterin vorgeworfen, die in Wahrheit viele Entscheidungen für die Diözese getroffen haben soll. Schwarz sei im Zusammenhang mit dem Zölibat erpressbar gewesen. Die Justiz ermittelt wegen des Verdachts der Untreue.

„Falsches Signal“

Papst Franziskus hat den Salzburger Erzbischof, Franz Lackner, beauftragt, in Kärnten eine Visitation vorzunehmen. Nun will er zu Beginn der Fastenzeit am 8. März, dem Internationalen Frauentag, eine Gebetsstunde für die Zukunft der Kirche veranstalten. Nein, sagt Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger zum ORF. „Ein Buß- und Gebetstag zum jetzigen Zeitpunkt ist das falsche Signal. Die Öffentlichkeit erwartet sich mit dem Abschluss der Visitation einen den Fakten gerecht werdenden Bericht und die Ansage der Konsequenzen. Dann ist der Zeitpunkt für einen Buß- und Gebetstag gekommen.“ Fakten sollten nicht „spiritualisiert“ werden.

Die Gebetsstunde findet daher nicht im Klagenfurter Dom statt, auch nicht in einer anderen von der Diözese verwalteten Kirche, sondern bei den Franziskanern in Villach (Nikolaikirche), Lackners Orden. Der Erzbischof in einer der „Presse“ vorliegenden Stellungnahme: „Mutet es nicht sonderbar an, dass es einer Rechtfertigung bedarf, wenn am Beginn der österlichen Bußzeit eine Einladung zur Gebets- und Bußstunde ergeht?“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2019)

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