Gemeinschaften sollen besser abgesichert werden.
Wien. Seit Anfang des Jahres können in Österreich Paare zwischen der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft (EP) wählen. Und doch gebe es Formen des Zusammenlebens, die nicht genug abgesichert seien. Etwa, wenn zwei Schwestern miteinander leben und die eine die andere pflege, meint SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim.
Man solle darüber nachdenken, auch für solche Formen des Zusammenlebens eine rechtliche Partnerschaftsform einzuführen, sagt Jarolim zur „Presse“. Mietrechtliche, aber auch erb- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte könnten daran geknüpft sein, meint der Sozialdemokrat. Über die Frage, woran es im Partnerschaftsrecht noch hakt, diskutiert der rote Parlamentsklub am Freitag im Rahmen einer Enquete. An dieser nehmen neben SPÖ-Vertretern wie Mario Lindner und Gabriele Heinisch-Hosek auch die Anwälte Helmut Graupner und Helene Klaar sowie Experten aus der Wissenschaft teil.
Ehe oder EP abschaffen?
Dass es in Österreich für Liebespaare mit der Ehe und der EP zwei fast idente Rechtsinstitute gibt, hält Jarolim für nicht ideal. „Das ist eigentlich ein Topfen“, sagt er. Er spricht sich dafür aus, eine der beiden Partnerschaftsformen abzuschaffen oder sie besser auszudifferenzieren.
Die EP war ursprünglich nur für gleichgeschlechtliche Paare konzipiert, aber stark an die Ehe angelehnt worden. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist eine Differenzierung nach der sexuellen Orientierung nicht mehr erlaubt. Die türkis-blaue Koalition entschied sich allerdings dafür, Ehe und EP beizubehalten.
Zurückdrängen will die SPÖ das Verschuldensprinzip bei Scheidungen. Die Frage, wer Unterhalt zahlen muss, soll mehr von sozialen Umständen und weniger von der Frage, wer am Scheitern der Beziehung schuld war, abhängen. (aich)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.03.2019)