Die Asylzentren des Bundes erhalten erste Anweisungen.
Wien. Ab Freitag sollen sie in Kraft treten: die Neuerungen für die Erstaufnahmezentren des Bundes in Thalham und Traiskirchen. Erste Anweisung von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) ist die Umbenennung der Quartiere. Der Begriff Erstaufnahmezentrum wird durch Ausreisezentrum ersetzt. Praktisch ändert sich allerdings nichts daran, dass die Asylanträge und Verfahren der Menschen geprüft werden. Es ist also vielmehr das Auswechseln eines Türschildes.
Neu ist allerdings auch die Nachtruhe, die für Asylwerber in den Unterkünften von 22 Uhr bis sechs Uhr gelten soll. Offiziell ist sie nur freiwillig, praktisch allerdings weniger. In einer Dienstanweisung aus dem Innenministerium, die der „Presse“ vorliegt, werden allerdings die Konsequenzen klar geregelt. Unterschreibt die betreffende Person die Erklärung zur Nachtruhe nicht, „ist sie in eine andere Betreuungseinrichtung abseits von Städten oder dicht besiedelten Räumen zu überstellen“, heißt es in dem Papier. Die Unterzeichnung soll übrigens direkt nach Ankunft in dem Zentrum erfolgen.
Wo diese Quartiere genau sein werden – bzw. ob neue Unterkünfte dafür geschaffen und angemietet werden müssen –, konnte man im Innenministerium zunächst nicht sagen. Das hänge auch „von der Entwicklung der Antragszahlen ab“. Die Personen sollen jedenfalls laut Dienstanweisung spätestens am nächsten Werktag in ein anderes, abgelegenes Quartier überstellt werden.
Grundversorgung weg?
Verstößt eine Person gegen die Nachtruhe, obwohl sie sich dazu verpflichtet hat, drohen laut Innenministerium Konsequenzen. Das kann bis zum „Entzug des Taschengeldes oder GV“, also der Grundversorgung, führen, wie in dem Papier beschrieben wird. Wobei diese Maßnahme „beim ersten Verstoß unwahrscheinlich“ ist. (ib)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.03.2019)