Sicherungshaft: "Können wir das Risiko einschätzen? Nein, wir können es nicht"

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Symbolbild. (c) FABRY Clemens
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Die Wahrscheinlichkeit, mit der jemand ein Verbrechen begehen könnte, sei nicht abschätzbar, der Fokus auf Asylwerber in der Debatte nicht sinnvoll, meint der deutsche Experte Martin Rettenberger.

Die Presse: In Deutschland gibt es den Unterbindungsgewahrsam. Ist das eine Art Sicherungshaft, wie wir sie diskutieren?

Martin Rettenberger: Ich bin zwar kein Jurist, aber es geht in die Richtung. Die Einführung wurde damals mit der Terrorgefahr begründet. Der Unterbindungsgewahrsam ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, besonders weitreichend in Bayern. Allerdings ist er nach wie vor hochumstritten. Denn gerade in Deutschland haben wir eine dunkle Vergangenheit, wenn es darum geht, dass man für etwas sanktioniert werden soll, das man aufgrund seiner Gesinnung vielleicht erst begehen wird.

Um jemanden vorab einzusperren, braucht es eine Prognose. Wie misst man ein Risiko, ohne dass eine Tat vorliegt?

Es gibt Fälle, in denen das möglich ist. Aber die sind so offensichtlich, dass wir ohnehin im Strafrecht sind. Etwa, wenn eine Tat konkret angekündigt oder vorbereitet wird.

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