Sicherungshaft: Richtergenehmigung für Edtstadler zwingend erforderlich

APA/ROLAND SCHLAGER
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Die geplante Sicherungshaft dürfe nur mit richterlicher Genehmigung verhängt werden und müsse zeitlich begrenzt sein, sagt die ÖVP-Staatssekretärin.

Innen-Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat in der ORF-"Pressestunde" am Sonntag unmissverständlich klargestellt, dass die geplante Sicherungshaft nur mit einer richterlichen Genehmigung verhängt und zeitlich begrenzt werden soll. "Ich bin ganz klar dafür, dass das ein Richter genehmigen muss." Der von der FPÖ ins Spiel gebrachte Rechtsschutzbeauftragte solle als "Plus" dazukommen, aber nicht den Richter ersetzen, erläuterte sie.

Edtstadler betonte zudem, dass es sich bei dem Vorhaben um die Umsetzung der EU-Aufnahmerichtline handle, die schon in 20 europäischen Staaten umgesetzt sei. Die Sicherungshaft sei zudem nicht das gleiche wie Präventivhaft.

Edtstadler: "Geht um Schutz der Bevölkerung"

Es gehe um eine "Lücke, die wir schließen müssen". So sei im Anlassfall der tödlichen Messerattacke auf einen Beamten in Vorarlberg die Verhängung von Schubhaft nicht möglich gewesen, weil das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen gewesen sei. Aus EU-Kreisen war hingegen zu hören, dass es in dem Fall gereicht hätte, auf schon bestehende rechtliche Möglichkeiten in Österreichs Recht zurückzugreifen.

Bei dem geplanten Gesetz gehe es um vorbestrafte, besonders gewaltbereite Personen und solche, die mit Drogenmissbrauch zu tun hätten, sagte Edtstadler am Sonntag. "Das sind Faktoren, die einbezogen werden sollen." Unter dem Strich gehe es "um Schutz der Bevölkerung" vor diesen Menschen, erklärte die Staatssekretärin und sicherte dabei "Rechtsschutz zu". Sie zeigte sich überzeugt, dass die Opposition am Ende mitgehen werde.

(APA)

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