Weil die Regierung für die Streichung des Karfreitags als freiem Tag in den Generalkollektivvertrag eingriff, könnte sich demnächst das Höchstgericht mit der Regelung beschäftigen.
Die Neuregelung des Karfreitags - der ja künftig für evangelische, altkatholische und methodistische Christen in Österreich kein Feiertag mehr ist - könnte eine weitere Folge haben. Der Gewerkschaftsbund (ÖGB) will die Novelle von einem Gutachter rechtlich prüfen lassen. Sollte die Prüfung entsprechend ausfallen, überlegt man den Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH). Das berichtete das ORF-Radio Ö1 am Dienstagmorgen.
Die türkis-blaue Novelle des Arbeitsruhegesetzes, die für die Abschaffung des Feiertags sorgt, soll nächste Woche durch den Bundesrat gehen und anschließend in Kraft treten. Immerhin soll der Karfreitag ja schon dieses Jahr kein freier Tag mehr sein. Der Eingriff in das Gesetz stellt aber auch einen Eingriff in Kollektivverträge dar - so betrifft er auch 40 Branchenkollektivverträge, in denen eine Karfreitagsregelung getroffen wurde. Beim ÖGB vermutet man auch, dass innerbetriebliche Regelungen zu dem Feiertag betroffen sein dürften. Der Leitende Sekretär des ÖGB, Bernd Achitz, sagte Ö1, dass wohl "einige 100.000 Arbeitnehmer" betroffen seien.
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Der ÖGB will nun einen Gutachter einsetzen, der sich bisher noch nicht öffentlich zum Karfreitag geäußert hat, hieß es in dem Radiobericht. Dieser Gutachter soll den aktuellen Zustand erheben - und den gesetzlichen Eingriff in die Kollektivverträge zu bewerten. Bei einem entsprechenden Ergebnis will man vonseiten des ÖGB dann auch rechtliche Schritte ergreifen - konkret heißt das: zum VfGH gehen, um dort den Eingriff in das Arbeitsruhegesetz in puncto Sozialpartnerautonomie anzufechten.
Die Reaktion der Gewerkschafter kommt nach einer Reihe von Ankündigungen von Kommunen und öffentlichen Stellen, ihren Bediensteten weiterhin am Karfreitag frei zu geben. Ö1 berichtete zudem von geplanten Ausnahmen in Unternehmen. Eine Regelung für Bundesbeamte gibt es aktuell noch nicht.
IKG plant keine rechtlichen Schritte
Die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) wartet in der Diskussion um den Karfreitag derweil erst einmal ab. Der Generalkollektivvertrag gibt ja auch den Juden zu Jom Kippur frei. IKG-Generalsekretär Raimund Fastenbauer sei eine andere Lösung zwar lieber gewesen, wie er betonte; rechtliche Schritte plant er aber nicht. Der Versöhnungstag Jom Kippur wurde als freier Tag für Juden nicht gestrichen.
"Im Prinzip hätten wir eine Regelung bevorzugt, die jedem Staatsbürger ermöglicht, einen Feiertag seiner Wahl zu nehmen", meinte Fastenbauer. Nun wolle man in der IKG erst einmal abwarten, wie sich die Diskussion weiter entwickelt. Aktiv werden wolle man aber derzeit nicht: "Von unserer Seite sind keine rechtlichen Schritte geplant", meinte Fastenbauer.
Auf einen Blick
Die türkis-blaue Koalition hat am Mittwochabend im Nationalrat den Karfreitag als Feiertag gestrichen - nicht jedoch ohne zuvor auf heftige Kritik von Opposition, Arbeiterkammer und Gewerkschaft zu stoßen. Der ÖGB prüft rechtliche Schritte, Arbeitsrechtler halten diese für aussichtsreich. Zustimmung kam beim Beschluss nur von ÖVP und FPÖ.
Notwendig geworden war eine Neuregelung aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs: Die Höchstrichter orteten eine Diskriminierung darin, dass am Karfreitag in Österreich bislang nur Altkatholiken und Evangelische einen freien Tag bekommen haben. Die Koalition aus ÖVP und FPÖ schlug daraufhin vor, aus dem Karfreitag einen halben Feiertag zu machen - ein Vorstoß, der auf heftige Kritik gestoßen ist und zu folgendem Beschluss geführt hat: Der Nationalrat entfernte den Karfreitag gänzlich aus dem Feiertagskalender. Wer künftig an diesem Tag frei haben will, muss dafür einen Tag aus seinem regulären Urlaubskontingent verwenden.
(Red./APA)