Karfreitag: OGH schickt auslösenden Fall an erste Instanz zurück

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Die erste Instanz muss nun klären, ob der Kläger im Vornherein einen Feiertag beansprucht hatte.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jenen Fall, der die Karfreitags-Debatte ins Rollen gebracht hatte, an die erste Instanz zurückgeschickt. Ein Arbeitnehmer ohne Bekenntnis hatte geklagt, da ihm für diesen Tag kein Feiertagsentgelt zugestanden war. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelung aufgehoben hatte, muss nun geklärt werden, ob der Kläger überhaupt einen freien Tag beantragt hatte.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die von der Regierung mittlerweile aufgehobene Regelung im Arbeitsruhegesetz, wonach der Karfreitag nur für die Angehörigen der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der evangelisch-methodistischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag ist. Nur Angehörige dieser Kirchen hatten Anspruch auf ein Feiertagsentgelt, wenn sie am Karfreitag arbeiten.

Geklagt hatte ein Mitarbeiter einer privaten Detektei, der keiner dieser Kirchen angehört. Er wollte für seine Arbeit am Karfreitag ebenfalls einen Zuschlag. Der EuGH gab ihm nach dem Instanzenzug Recht, weswegen in weiterer Folge die Regelung im Arbeitsruhe-Gesetz aufgehoben wurde. Nun entschied auch der OGH in dem Fall. Auch er erkannte auf Basis des EuGH-Spruchs eine Diskriminierung, wie es im am Dienstag veröffentlichten Urteil hieß.

Was noch nicht geklärt, allerdings für eine endgültige Entscheidung im konkreten Fall notwendig ist: ob der Kläger sein Anliegen im vornhinein überhaupt beim Arbeitgeber deponiert, also eine Freistellung für den Karfreitag beantragt hatte. Nur dann stehe auch ihm Feiertagsentgelt zu. Zur Erörterung dieser Frage im Beweisverfahren wies der OGH den Fall daher wieder der Ersten Instanz, dem Arbeits- und Sozialgericht Wien, zu.

Auf einen Blick

Die türkis-blaue Koalition hat am Mittwochabend im Nationalrat den Karfreitag als Feiertag gestrichen - nicht jedoch ohne zuvor auf heftige Kritik von Opposition, Arbeiterkammer und Gewerkschaft zu stoßen. Der ÖGB prüft rechtliche Schritte, Arbeitsrechtler halten diese für aussichtsreich. Zustimmung kam beim Beschluss nur von ÖVP und FPÖ.

Notwendig geworden war eine Neuregelung aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs: Die Höchstrichter orteten eine Diskriminierung darin, dass am Karfreitag in Österreich bislang nur Altkatholiken und Evangelische einen freien Tag bekommen haben.  Die Koalition aus ÖVP und FPÖ schlug daraufhin vor, aus dem Karfreitag einen halben Feiertag zu machen - ein Vorstoß, der auf heftige Kritik gestoßen ist und zu folgendem Beschluss geführt hat: Der Nationalrat entfernte den Karfreitag gänzlich aus dem Feiertagskalender. Wer künftig an diesem Tag frei haben will, muss dafür einen Tag aus seinem regulären Urlaubskontingent verwenden.

(APA)

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