Sicherungshaft: Beamte verfügen, Richter kontrollieren

Die Presse
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ÖVP und FPÖ einigten sich auf ein Vorgehen bei der Sicherungshaft. Asylbeamte sollen sie anordnen, Richter des Bundesverwaltungsgerichts sie überprüfen. Die Haft solle in der Regel nicht länger als ein halbes Jahr dauern.

Die Bundesregierung schlägt eine Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber mit richterlicher Genehmigung vor. Diese solle im Einklang mit österreichischen Gesetzen, der Menschenrechtskonvention sowie dem Europarecht sein, kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Mittwoch nach einem Gipfel zur Sicherungshaft an. "Heute ist ein guter Tag für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung und ein weniger guter Tag für tickende Zeitbomben", frohlockte FPÖ-Innenminister Herbert Kickl. Er hatte neben seiner Staatssekretärin Karoline Edtstadler, Justizminister Josef Moser (beide ÖVP), Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) und eben Kurz an dem Gipfel vor dem wöchentlichen Ministerrat teilgenommen.

"Ja, natürlich" handle es sich um ein sehr sensibles Thema, räumte Kurz bei dem Pressestatement ein. Die Pläne der Regierung würden aber bereits auch in 15 europäischen Staaten umgesetzt. Die Klubobmänner von ÖVP und FPÖ werden ihre Kollegen der Oppositionsparteien noch heute zu Gesprächen über die Sicherungshaft einladen. Da es sich bei dem Vorhaben um eine Zwei-Drittel-Materie handelt, da es die Verfassung betrifft, ist ja die Zustimmung von SPÖ oder Neos nötig.

Strache sprach von "Sicherheitslücken" zwischen den bestehenden Haftmöglichkeiten, die man mit der Sicherungshaft schließen wolle. Die EU-Aufnahmerichtlinie ermögliche diese geplanten Maßnahmen, so Strache. Der parlamentarische Prozess ist noch in der ersten Jahreshälfte geplant.

Überprüfung durch Verwaltungsrichter

Konkret sollen Beamten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) per Bescheid eine Festnahme veranlassen. Innerhalb 48 Stunden soll ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) die Rechtmäßigkeit der Festnahme beurteilen. Das geht aus Unterlagen hervor, die der "Presse" vorliegen.

Darin heißt es auch, dass "binnen zwei Wochen" eine "endgültige Einschätzung über Rechtmäßigkeit sowie weitere Haft inklusive komplementärer Maßnahmen (Vollzugsplan, Deradikalisierung)" getroffen werden solle. Eine "amtswegige Überpüfung" soll jeden Monat erfolgen.

Eine Sicherungshaft soll maximal sechs Monate dauern - bei "besonderen Gründen" aber durchaus auch länger, heißt es in dem Regierungspapier. Welche Gründe das sind, nennt das Papier nicht. Auch der Gesetzesentwurf selbst soll erst ausgearbeitet werden.

Noch keine konkrete Kriterien für Haft

Moser war es im Foyer ein großes Anliegen, die Bedenken gegen die angedachten Pläne zu zerstreuen. Neben der Überprüfung durch einen Richter innerhalb von 48 Stunden verwies er auch auf die geplante Vorgabe, wonach binnen zweier Wochen eine endgültige Einschätzung über die Rechtmäßigkeit sowie über eine allfällige Fortführung der Haft zu erfolgen hat. Auch soll dabei überprüft werden, ob nicht gelindere Mittel ausreichen, oder es komplementärer Maßnahmen wie etwa einer Deradikalisierung bedürfe. Moser zog einen Vergleich zum Unterbringungsgesetz: Dieses sehe vier Tage vor, innerhalb derer eine richterliche Prüfung erforderlich ist.

Etwas vage blieben die Angaben, unter welchen konkreten Kriterien Asylwerber in Sicherungshaft genommen werden können. Kickl meinte, dass es hier nicht um strafrechtlich relevante Dinge gehen könne, denn diese würden ja vom Strafgesetzbuch abgedeckt - und würden somit Untersuchungshaft ermöglichen. "Wenn jemand sagt, er will allen Ungläubigen die Köpfe abschneiden, dann reicht das für U-Haft nicht aus" - diese Drohung sei zu unkonkret und nicht gegen eine bestimmte Person gerichtet.

Neos wollen erst Gesetzesentwurf sehen

Die Neos kommentierten den Gipfel der Regierung zwar kritisch, erklärten sich aber zu Gesprächen mit ÖVP und FPÖ bereit. "Dass die Regierung jetzt auf die Opposition zugehen will, ist eine interessante Ankündigung - seit einer Woche sind wir im Kontakt mit dem Büro des Innenministers und bekommen keinen Termin", meinte Neos-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger in einer Aussendung. "Wir reden aber erst, wenn wir einen konkreten Gesetzesentwurf vorliegen haben. Einmal mehr mündliche Ankündigungen sind uns jetzt zu wenig", sagte Meinl-Reisinger, die der ÖVP vorwarf, der FPÖ nachgegeben zu haben. Die massiven Bedenken Mosers bezüglich möglich gelinderer Mittel, wie dem "Fast-Track-Verfahren" oder aber auch der Notwendigkeit einer richterlichen Genehmigung, "wurden offensichtlich vom Tisch gewischt".

Auf die Aussage Kickls, es habe nach einer Analyse des Vorfalls in Dornbirn kein Behördenversagen gegeben, reagierte die Neos-Klubobfrau überrascht: "Es ist nicht verwunderlich, dass Kickl davon überzeugt ist, dass es zu keinem Behördenversagen gekommen ist - als Chef genau dieser Behörde. Er wird dann aber wohl auch nichts gegen eine unabhängige Untersuchung haben. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die bestehende Gesetzeslage ausgereicht hätte, den schrecklichen Vorfall in Dornbirn zu verhindern."

SPÖ bringt U-Ausschuss ins Spiel

Die SPÖ reagierte zurückhaltend auf die Ankündigungen der Regierung. Auch dort verwies man auf den Anlassfall Dornbirn. Dieser müsse aufgeklärt werden, und zwar lückenlos, ehe man über die Sicherungshaft spreche, meinte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda in einer Aussendung.

Er brachte diesbezüglich auch die Möglichkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ins Spiel: "Es besteht der Verdacht des Behördenversagens, deshalb müssen alle Fakten auf den Tisch. Ohne eine vollständige Aufklärung der Umstände und einer umfassenden Prüfung der bereits bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen macht es keinen Sinn, über mögliche Konsequenzen und einen etwaigen Änderungsbedarf zu sprechen. Die Regierung will ein Anlassgesetz machen, ohne den Anlass vorher aufzuklären."

"Fakt ist", meinte Drozda, dass die SPÖ eine generelle Präventivhaft und jede Maßnahme, die nicht den europäischen Menschenrechtsstandards entspricht, ablehne.

(APA/Red.)

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