Keine Änderung für Bundesbeamte am Karfreitag

Ministerrat Wien BKA 19 12 2018 Sebastian KURZ Heinz Christian STRACHE *** Council of Minister
Ministerrat Wien BKA 19 12 2018 Sebastian KURZ Heinz Christian STRACHE *** Council of Ministerimago/SKATA
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Bundeskanzler Kurz nannte Einzellösungen für den nun eigentlich nicht mehr freien Feiertag "das Normalste auf der Welt".

Bundesbeamte werden am Karfreitag auch nach der Abschaffung des Feiertages für Evangelische ab Mittag frei haben. Vizekanzler und Beamtenminister Heinz-Christian Strache (FPÖ) verwies am Mittwoch im Pressefoyer auf einen entsprechenden Ministerratsbeschluss aus dem Jahr 1963. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wehrte sich gegen die "verzerrte Darstellung", dass es nun Einzellösungen geben soll.

Dass Bedienstete mancher Bundesländer oder Gemeinden am Karfreitag weiterhin frei haben sollen, ohne dafür einen Urlaubstag nehmen zu müssen, sei die Realität: "Schauen Sie sich die Kollektivverträge an" oder Regelungen in unterschiedlichen Betrieben, meinte Kurz. In manchen Unternehmen werde Mitarbeitern Freitagmittag frei gegeben, manchen am 24. oder am 31. Dezember. Derzeit werde medial etwas als Ausscheren dargestellt, was "absolute Realität" in Österreich sei. Unterschiedliche Regelungen in unterschiedlichen Unternehmen seien "das Normalste auf der Welt", so der Kanzler.

Strache sah einmal mehr die Arbeiterkammer in Verantwortung für die derzeitige Situation, habe diese doch die Klage beim Europäischen Gerichtshof unterstützt. Was die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst betrifft, verwies der Beamtenminister auf einen Ministerratsbeschluss aus 1963. Man wollte so nahe wie möglich an der ursprünglichen Regelung blieben und daher stehe es allen Ministern frei, am Karfreitag ab Mittag frei zu geben. Alle Ressorts sollten dies weiter so leben, meinte Strache. Aus seinem Büro hieß es, es handle sich dabei um eine Kann-Bestimmung. Es sei die übliche Praxis, dass die Beamten ab Mittag frei hätten.

Zusätzlicher Urlaubsanspruch für Personal von Wiener Neudorf

Eine weitere Kommune kündigte unterdessen an, eine eigene Lösung für den Karfreitag anzuwenden. Dieser wird künftig - anders als bisher - ein normaler Arbeitstag, im Gegenzug dafür erhalten Beschäftigte der Gemeinde zusätzlichen Urlaubsanspruch. Das Personal im Gemeindedienst bekommt Sonderurlaub mit Bezügen im Stundenausmaß der Soll-Arbeitszeit am Karfreitag, hieß es seitens des Rathauses.

Durch die Neuregelung des Nationalrates wird die "jahrzehntelange Tradition", dass das Gemeindeamt Wiener Neudorf und die angeschlossenen Außenstellen am Karfreitag geschlossen und die Mitarbeiter frei hatten, beendet. "Der Karfreitag wird zum normalen Arbeitstag und dafür wird im Gemeindedienst von Wiener Neudorf tatsächlich ein 'persönlicher Feiertag', wie von der Bundesregierung proklamiert, eingeführt", wurde am Mittwoch in einer Aussendung mitgeteilt. Bürgermeister Herbert Janschka (ÖVP) zufolge könne das nur mit einer Aufstockung des Urlaubskontos funktionieren.

"Mit dieser Neuregelung, im Einvernehmen zwischen Bürgermeister und Personalvertretung, wurden damit auch die Probleme mit anderen Religionsgemeinschaften geregelt", hieß es. Mitarbeiter können selbst entscheiden, wann sie den zusätzlichen Urlaubsanspruch nehmen. Wichtig sei dem Bürgermeister, dass in den Abteilungen an jedem Arbeitstag ausreichend Beschäftigte tätig sind, um den Betrieb aufrecht zu erhalten.

Auf einen Blick

Die türkis-blaue Koalition hat im Nationalrat den Karfreitag als Feiertag gestrichen - nicht jedoch ohne zuvor auf heftige Kritik von Opposition, Arbeiterkammer und Gewerkschaft zu stoßen. Der ÖGB prüft rechtliche Schritte, Arbeitsrechtler halten diese für aussichtsreich. Zustimmung kam beim Beschluss nur von ÖVP und FPÖ.

Notwendig geworden war eine Neuregelung aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs: Die Höchstrichter orteten eine Diskriminierung darin, dass am Karfreitag in Österreich bislang nur Altkatholiken und Evangelische einen freien Tag bekommen haben.  Die Koalition aus ÖVP und FPÖ schlug daraufhin vor, aus dem Karfreitag einen halben Feiertag zu machen - ein Vorstoß, der auf heftige Kritik gestoßen ist und zu folgendem Beschluss geführt hat: Der Nationalrat entfernte den Karfreitag gänzlich aus dem Feiertagskalender. Wer künftig an diesem Tag frei haben will, muss dafür einen Tag aus seinem regulären Urlaubskontingent verwenden.

(APA)

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