"Fasching vorbei": Beschwerde gegen Kassenreform bei VfGH eingebracht

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VerfassungsrichterAPA/ROBERT JAEGER
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Das Gesetz sei gleichheitswidrig, argumentiert die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse. Sie beschwerte sich beim Verfassungsgerichtshof.

Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) hat am Mittwoch - wie bereits angekündigt - ihre Beschwerde über die Sozialversicherungsreform beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Das haben Obmann Albert Maringer, Direktorin Andrea Wesenauer und Rechtsanwalt Michael Rohregger in einem Hintergrundgespräch bekanntgegeben. Die Hauptargumentation lautet: Das Gesetz sei unsachlich - Stichwort "Patientenmilliarde" - und daher gleichheitswidrig.

Die VfGH-Beschwerde - juristisch Individualantrag genannt - wurde von der OÖGKK und einem Versicherten in Person von Maringer eingebracht, weil auch in die Rechte der Versicherten eingegriffen werde, erklärte Rohregger.

Die Regierung begründe die Reform damit, dass eine Milliarde gespart und dieses Geld den Versicherten zugutekommen werde, führte Wesenauer aus. "Aber es wird diese Einsparungen nicht geben, im Gegenteil es wird zu Erhöhungen kommen." Denn die gesamte Reform ziele ausschließlich auf die Verwaltungskosten ab, die ohnehin nur bei zwei Prozent liegen würden. Sie verwies zudem auf ein "gängiges betriebswirtschaftliches Modell", wonach 750.000 Polizzen die wirtschaftlichste Größe für Versicherungen sei. Darunter und darüber würden die Verwaltungskosten wieder steigen.

"Gesetzgeber hat Hausaufgabe nicht gemacht"

Die Verfassung fordere, dass wirtschaftliche Überlegungen zu einem Gesetz genau überdacht werden, erläuterte Rohregger. "Und diese Hausaufgabe hat der Gesetzgeber hier nicht gemacht." Wenn man eine Folgenabschätzung mache und sehe, dass das Gesetz keine Vorteile bringe, dann sei die Reform unsachlich und könne vom VfGH gekippt werden. Und in diesem Fall seien die Gründe, mit denen die Fusion argumentiert werde, einfach nicht gegeben.

Zudem sei der Föderalismus "ein Baugesetz der Verfassung" und die "soziale Selbstverwaltung ein wesentlicher Teil davon", argumentiert der Jurist. Darüber hinaus werde es statt der bisher 30 Kassenvertreter in der OÖGKK in der neuen Gesundheitskasse (ÖGK) bundesweit nur mehr zwölf geben - "das ist nicht mehr repräsentativ". Nachsatz vonseiten Maringers: Die Hälfte dieser Funktionäre sei nicht einmal bei der ÖGK versichert, weil es sich um Arbeitgebervertreter handle.

Nach dem Einbringen der Beschwerde werde der Bundesregierung eine Frist von sechs bis acht Wochen zur Stellungnahme eingeräumt, erklärte Rohregger das weitere Prozedere. Dann könne sich der VfGH damit befassen - er rechne mit der Oktober- oder Dezembersession. Dass sich die Höchstrichter länger Zeit lassen, glaubt er nicht, denn die Reform trete bereits Anfang 2020 in Kraft.

"Der Fasching ist vorbei", fasste Maringer zusammen, "wir lassen nun feststellen ob das, was die Regierung und das Parlament beschlossen haben, rechtens ist." Wenn die Klage durchgehe, werde das auch für die anderen Bundesländer gelten. Die Klage der OÖGKK sei die erste gegen die Reform. Weitere sind unter anderem von Arbeiterkammer und Gebietskrankenkasse in Tirol angekündigt worden.

(APA)

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