Ein Auto mit 300 Dellen ist nicht mehr „neu“

Auto mit Hagelschaden (Symbolbild)
Auto mit Hagelschaden (Symbolbild)(c) imago stock&people (imago stock&people)
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Der Kunde trat vom Kauf zurück, laut OGH zu Recht.

Es war schon besonderes Pech. Eine Autofirma hatte einem Kunden einen neuen Hyundai um fast 27.000 Euro verkauft – und dann geriet das Auto beim Transport in ein Hagelunwetter und bekam über 300 Dellen ab. Das Autohaus ließ den Schaden um 1080 Euro reparieren, und es sah danach wieder fast aus wie neu. Nur auf den Austausch einer beschädigten Zierleiste hatte man vergessen.

Der Kunde fand das nicht lustig, er verweigerte die Annahme und trat vom Kaufvertrag zurück. Auch die angebotene Kompensation, vier Winterreifen gratis, konnte ihn nicht besänftigen. Die Autofirma klagte ihn daraufhin auf über 6000 Euro Schadenersatz: Es habe sich nur um einen Bagatellschaden ohne Wertminderung gehandelt, und wegen des Vertragsrücktritts habe sie das Auto nur noch viel billiger, um 22.000 Euro, verkaufen können. Vor Gericht blitzte sie damit ab – in allen drei Instanzen. Auch der OGH (4 Ob 183/18t) bestätigte letztlich, was schon in der Önorm steht: Ein fabriksneues Auto muss nicht nur mängel-, sondern auch vorschadenfrei sein. Über 300 reparierte Dellen sind da eindeutig zu viel.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.03.2019)

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