Bogner-Strauß für verpflichtendes Pensionssplitting

 Juliane Bogner-Strauß
Juliane Bogner-StraußAPA/HELMUT FOHRINGER
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Die Aufteilung der Pensionsgutschriften zwischen Elternteilen ist nach wie vor kein Renner, wird aber doch beliebter. Die Frauenministerin will über ein automatisches Pensionssplitting reden.

Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) findet den Anstieg beim Pensionssplitting zwar "erfreulich", will aber für ein verpflichtendes Modell eintreten. "Ich werde mich weiterhin für ein automatisches Pensionssplitting einsetzen", erklärte sie am Donnerstag in einer Aussendung. Auf Nachfrage hieß es im Ministerium, dass es dazu bereits Gespräche mit dem Sozialministerium gebe.

Im Vorjahr haben 412 Personen die Aufteilung ihrer Pensionsansprüche mit ihrem Partner bzw. in der Regel mit der Partnerin beantragt. Das ist der höchste Wert seit Einführung und das sind fast halb so viele wie in den acht Jahren davor zusammen - zwischen 2010 und 2017 wurden insgesamt 954 Anträge gestellt. Zum Vergleich: Insgesamt sind 3,3 Millionen Menschen bei der Pensionsversicherungsanstalt pflichtversichert.

Auch für Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker ist der Anstieg zwar "erfreulich", aber insgesamt noch zu gering. Er spricht sich daher für die automatische Aufteilung der Pensionsansprüche mit einer Opt-Out-Möglichkeit aus. Wichtig sei vor allem, dass das Pensionssplitting auch möglich sein müsse, wenn ein Partner Teilzeit arbeite. Außerdem hofft Loacker, dass es sich bei der Ankündigung von Bogner-Strauß, sich für einen Automatismus einzusetzen, nicht um "die übliche schwarz-blaue Ankündigungspolitik" handle.

Warnung vor Teilzeitarbeit

PVA-Generaldirektor Winfried Pinggera bewertete es positiv, dass das Pensionssplitting an Attraktivität und Bekanntheit zu gewinnen scheine. Gleichzeitig warnte er vor der Gefahr von Teilzeitarbeit. Denn mittlerweile zähle für die Pension jedes Monat. "Je weniger man verdient, desto geringer ist am Ende die Pension. Gerade Frauen arbeiten besonders häufig in Teilzeitbeschäftigungen", betonte Pinggera.

PVA-Obmann Manfred Anderle verwies darauf, dass die Kluft zwischen der Pension von Frauen und Männern immer noch sehr hoch sei. "Besonders drastisch wirkt sich das aus, wenn man längere Zeit bei seinem Kind zu Hause bleiben will oder muss. Dann verringert sich die spätere Pensionshöhe. Mit dem Pensionssplitting wurde eine Möglichkeit geschaffen, den Einkommensverlust, der durch die Kindererziehung entsteht, etwas zu mildern", warb Anderle für diese Möglichkeit.

Pensionssplitting

Für das Pensionssplitting genügt ein schriftlicher Antrag bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes an den zuständigen Pensionsversicherungsträger. Der erwerbstätige Elternteil kann bis zu 50 Prozent seiner Jahresgutschrift an den überwiegend erziehenden Elternteil übertragen. Jener Elternteil, der sich der Kindererziehung widmet, erhält dafür eine Gutschrift im Pensionskonto. Die Höhe der Übertragung kann selbst bestimmt werden. Damit soll der durch die Kindererziehung entstehende finanzielle Verlust im Pensionskonto zumindest teilweise reduziert werden. Bei jenem Elternteil, der die Teilgutschrift erhält, erhöht sich die Pension, beim anderen sinkt sie im selben Ausmaß.

Die Übertragung ist für die ersten sieben Jahre nach der Geburt eines Kindes möglich und kann, einmal durchgeführt, nicht mehr geändert oder aufgehoben werden. Grundsätzlich werden für die ersten vier Lebensjahre eines Kindes dem Elternteil, der das Kind überwiegend erzieht, Kindererziehungszeiten mit fixen Beitragsgrundlagen (Wert 2019: 1.864,78 Euro) im Pensionskonto gutgeschrieben.

(APA)

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