Höhere Entschädigung nach Freispruch

BVT-U-AUSSCHUSS: BALLUCH
BVT-U-AUSSCHUSS: BALLUCHAPA/HELMUT FOHRINGER
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Justizminister Josef Moser will Möglichkeiten prüfen.

Wien. FPÖ und Rechtsanwaltskammer wünschen sich höhere Entschädigungen nach einem Freispruch in Strafprozessen. Der aktuelle Kostenersatz von maximal 10.000 Euro sei zu niedrig. Der zuständige Justizminister zeigt sich prinzipiell gesprächsbereit. „Wir prüfen die Möglichkeiten“, hieß es aus Josef Mosers (ÖVP) Büro. Dort wurde außerdem auf das Regierungsprogramm verwiesen.

In diesem ist unter den Vorschlägen zur Verbesserung des Rechtsschutzes und zur Verfahrensbeschleunigung bereits von der „Anhebung des Beitrags des Bundes zu den Kosten der Verteidigung“ die Rede. Details werden nicht genannt. Konkreter sind die Forderungen der Rechtsanwaltskammer: Es solle Entschädigungen von bis zu 100.000 Euro geben. Das sei auch leistbar. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.03.2019)

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