Insolvenzrecht neu: Kleine Erleichterung

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Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 soll diese Woche im Nationalrat beschlossen werden und plangemäß am 1.Juli 2010 in Kraft treten.

WIEN. Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 soll diese Woche im Nationalrat beschlossen werden und plangemäß am 1.Juli 2010 in Kraft treten. Das haben die fünf Parlamentsparteien vorige Woche einstimmig im Justizausschuss beschlossen. Im Interesse eines verstärkten Erhalts von Unternehmen in der Krise sieht es unter anderem ein vom Makel des Konkursverfahrens und Zwangsausgleichs befreites Sanierungsverfahren vor. Unternehmer sollen damit animiert werden, die Insolvenz zu beantragen, solange eine Rettung noch möglich ist. Schuldner, die das Heft nicht ganz aus der Hand geben wollen und die den Weg aus der Krise besonders sorgfältig vorbereiten, können ein Sanierungsverfahren mit Eigenverantwortung und einer Mindestquote für die Gläubiger von 30 Prozent (statt 40 beim bisherigen Ausgleich, der totes Recht ist) beantragen; ohne Eigenverantwortung beträgt die Quote 20 Prozent (wie bisher beim Zwangsausgleich).

Zur Annahme des Sanierungsplans reicht künftig neben der Kopfmehrheit der anwesenden Gläubiger schon die einfache Mehrheit an Forderungen (statt der bisherigen Dreiviertelmehrheit). Um dem insolventen Unternehmen die Weiterarbeit zu erleichtern, wird es seinen Vertragspartnern erschwert, sich von längerfristigen Verträgen zu lösen: Bloß wegen der verschlechterten wirtschaftlichen Situation und wegen des Verzugs mit Zahlungen ab Insolvenzeröffnung dürfen sie laufende Verträge nicht auflösen, es sei denn, es drohten ihnen selbst schwere Nachteile.

Auf Wunsch der Wirtschaft hat die Koalition eine Frist von fünf Tagen eingeführt, innerhalb derer sich der Masseverwalter (neu: Insolvenzverwalter) auf Aufforderung erklären muss, ob er seinerseits an Verträgen festhält. Masseverwalter haben gewarnt (siehe Rechtspanorama vom 22., 29. März und 12. April), dass bei komplexeren Fällen nicht so rasch entschieden werden könne. Als einzige substanzielle Änderung im Parlament werden die fünf ursprünglich vorgesehenen Kalendertage durch fünf Arbeitstage (ohne Sonn- und Feiertage und Samstage) ersetzt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.04.2010)

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