Dass das Regime Maduro den deutschen Botschafter des Landes verwies, vergrößert den Konflikt mit der EU. Hätte Berlin den Botschafter nicht einfach belassen können?
Caracas/Berlin. Was sich am Flughafen von Caracas am Montag ereignet hat, war in der diplomatischen Geschichte eine extreme Seltenheit – und löst nun einen handfesten Konflikt zwischen der EU und dem Linksregime von Präsident Nicolás Maduro in Venezuela aus.
„Übergangspräsident“ Juan Guaidó war dort nach einer Tour durch Südamerika, bei der er in mehreren Ländern für die Entmachtung Maduros und humanitäre Hilfe geworben hatte, gelandet. Das Höchstgericht hatte ihm aber Reisen verboten; nun bestand für ihn die Gefahr, verhaftet zu werden. Das geschah nicht; vielmehr wurde er von jubelnden Massen empfangen. Auch Diplomaten etwa der USA, Frankreichs, Portugals, Brasiliens und Chiles waren da – mit dem Ziel, durch ihre Präsenz einen Zugriff auf ihn abzuschrecken.
Das gelang. Aber Maduros Vergeltung zündete am Mittwoch eine Lunte an: Der am Airport präsente deutsche Botschafter, Daniel Kriener, wurde wegen Einmischung in innere Angelegenheiten zur unerwünschten Person erklärt und bekam 48 Stunden zur Ausreise.
Berlin protestierte. Außenminister Heiko Maas nannte die Order „unverständlich“: Man werde Guaidó weiter als Präsidenten anerkennen, so wie etwa 50 andere Länder. Am Donnerstag aber erteilte er Kriener (58) Rückkehrbefehl zu Konsultationen; dieser wird am Samstag in Deutschland erwartet. Der in Beirut gebürtige Kriener habe auf eigene Faust gehandelt, so Maas, wofür er ihm dankbar sei.
„Maas kam Problem zuvor“
Mehrere EU-Staaten und EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini riefen Venezuela auf, die Ausweisung abzusagen. Man werde eine friedliche Lösung des Machtkampfs zwischen Maduro und Guaidó fördern und wolle alle Kanäle zu Schlüsselakteuren offen halten.
Guaidó empfing den unerwünschten Diplomaten am Donnerstag vor seiner Abreise nocheinmal in der in der Nationalversammlung in Caracas. Der Interimspräsident sagte, er erkenne Kriener weiter als Botschafter an, das Vorgehen gegen diesen sei eine „Drohung gegen Deutschland“. Er hatte sich als Präsident des oppositionell beherrschten, de facto machtlosen Parlaments im Jänner zum Staatschef erklärt. Laut Verfassung kann der Parlamentschef die Exekutivgewalt interimistisch übernehmen, falls es keinen demokratisch legitimierten Präsident gibt. Die Präsidentenwahl 2018 war massiv manipuliert worden.
Wieso Maduro just gegen den Deutschen vorging, ist unklar. Aber hätte Berlin eigentlich den Botschafter abziehen müssen? Es erkennt die Regierung Maduro, die ihn zur Persona non grata erklärte, ja nicht mehr an, betrachtet sie sozusagen als „unzuständige Stelle“.
Das Argument sei nachvollziehbar, doch es handle sich um einen Graubereich, sagt Walter Obwexer, Völkerrechtler an der Universität Innsbruck, zur „Presse“. Artikel 9 der Diplomatenrechtskonvention 1961 besage indes, dass der Empfangsstaat (letztlich das Außenamt) dem Entsendestaat ohne Begründung mitteilen kann, dass ihm der Chef dessen Mission oder sonst jemand mit Diplomatenstatus nicht genehm ist. Dann muss die Person abberufen werden oder ihre Tätigkeit stoppen. Erfolgt das nicht in angemessener Frist, kann der Empfangsstaat die Person nicht mehr als Teil der Mission betrachten: „Sie verliert ihren diplomatischen Status, auch ihre Immunität. Dann wäre der Botschafter ein normaler deutscher Bürger.“
Dass man die Regierung Maduro nicht anerkennt, ändere da praktisch wenig: „Er hat offensichtlich weiter faktische Regierungsmacht. Da hilft es nicht, wenn man den Botschafter nicht abzieht. Er würde die Funktion verlieren und damit Deutschland Möglichkeiten, das will man auch nicht. Ich denke, Maas wollte dem Problem durch die Rückholung zuvorkommen.“
Venezuela hätte den (aus seiner Sicht) Ex-Botschafter aber nicht zwangsweise in den Flieger setzen können: „Man müsste ihm schon eine Straftat nachweisen.“
Problematische Intervention?
Guaidós Anerkennung scheint übrigens manchen Juristen nicht unproblematisch. So sieht ein Rechtsgutachten des deutschen Bundestags „starke Gründe für die Annahme“, es sei illegale Einmischung in innere Angelegenheiten laut Artikel 2 UN-Charta; man wolle ja die Autoritätsstruktur im Land ändern.
„Es ist schon ein Verstoß gegen das Interventionsverbot“, so Obwexer. „Aber man kann es durch die zweifelhafte Präsidentenwahl und Menschenrechtsverletzungen legitimieren.“ Die Aktion der Botschafter sehe er nicht als verbotene Intervention, sondern als bloße „moralische Unterstützung“.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.03.2019)